Handelsregister · HRB 19499
Chronologischer Auszug
Ingenieurbau - Träger GmbH · Amtsgericht Dresden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Ingenieurbau - Träger GmbH b) Reichenbach c) Errichtung, Sanierung und Handel von Bauprojekten aller Art. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Träger, Jens, Görlitz, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2000 | a) 30.11.2004 Weingartner b) Tag der ersten Eintragung: 21.03.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Nieskyer Str. 31, 02894 Reichenbach Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG. | a) 01.06.2011 Weingartner | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14.10.2013, AZ: 531 IN 1997/13, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 16.10.2013, AZ: 531 IN 1997/13, aufgehoben worden. | a) 05.11.2013 Luner | ||||
| 4 | c) Errichtung und Sanierung von Bauprojekten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 05.10.2017 Perband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.