Handelsregister · HRB 19499

Chronologischer Auszug

Ingenieurbau - Träger GmbH · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ingenieurbau - Träger GmbH

b)
Reichenbach

c)
Errichtung, Sanierung und Handel von
Bauprojekten aller Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Träger, Jens, Görlitz, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2000
a)
30.11.2004
Weingartner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.03.2001.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag Bl.
2 SB.
2b)
Geschäftsanschrift:
Nieskyer Str. 31, 02894 Reichenbach
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
01.06.2011
Weingartner
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14.10.2013,
AZ: 531 IN 1997/13, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die
Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts
Dresden vom 16.10.2013, AZ: 531 IN 1997/13, aufgehoben
worden.
a)
05.11.2013
Luner
4c)
Errichtung und Sanierung von
Bauprojekten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2017 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des
Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
05.10.2017
Perband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.