Handelsregister · PR 500097

Chronologischer Auszug

Ingenieur- und Planungsbüro Werner Schröder & Partner PartG mbB · Amtsgericht Jena

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ingenieur- und Planungsbüro Werner Schröder & Partner

b)
Jena

c)
die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes als
Architekten und Ingenieure, demgemäß die Erbringung von
Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Planungen aller Art
im Bauwesen, die sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben.
a)
Jeder Partner vertritt die Partnerschaftsgesellschaft einzeln.

b)
Partner:
Dipl.-Ing. (TU) Schröder, Lutz, Bürgel, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Partner:
Dipl.-Ing. (TU) Schröder, Werner, Jena, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Partnerin:
Dipl.-Ing. (FH) Schröder, Petra, Jena, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Partnerschaft
a)
01.06.2015
Baumann
2a)
Name geändert, nun:
Ingenieur- und Planungsbüro Werner Schröder & Partner PartG
mbB
b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Partnerin:
Dipl.-Ing. (FH) Sommersberg, Petra, Jena, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
06.11.2023
Blauwitz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.