Handelsregister · HRB 15928

Chronologischer Auszug

Infrastruktur Netzanschluss Büttelborn Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Arnsberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Infrastruktur Netzanschluss Büttelborn
Verwaltungs GmbH

b)
Brilon
Geschäftsanschrift:
Derkerborn 30, 59929 Brilon

c)
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen
sowie Übernahme der persönlichen
Haftung und Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Infrastruktur Netzanschluss Büttelborn
GmbH & Co. KG, die Errichtung und Betrieb
von Trasseninfrastruktur, Wechselrichtern,
Batteriespeichern und Netzanschlüssen für
den Solarpark Büttelborn zum Gegenstand
hat
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Knepper, Steffen, Brilon, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2025
a)
28.05.2025
Gerdes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.