Handelsregister · VR 37824
Chronologischer Auszug
InfraLab Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) InfraLab Berlin e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) erster Vorsitzender: 1. Pauluweit, Norbert, *XX.XX.XXXX, Falkensee zweite Vorsitzende: 2. Rathfux, Claudia, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 3. Stüwe, Ruppert, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 4. Gnirß, Regina, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 5. Kahland, Birgit, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 6. Schulz, Torsten, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 09.08.2019 Durch Vorstandsbeschluss vom 28.10.2019 wurde die Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) geändert. | a) 04.12.2019 Dambietz b) Satzung Bl. 7-12 Beschluss Bl. 14 (Bl. 15-20) |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung für Verträge mit Dritten oder Vereinsmitgliedern, die über der Höhe von 10.000(in Worten zehntausend) Euro liegen. Bei Dauerschuldverhältnissen und Verträgen, die sich nicht in einer einmaligen Leistung erschöpfen, ist auf den Vertragswert einer zweijährigen Laufzeit abzustellen. Die Mitgliederversammlung ist jederzeit berechtigt, im Einzelfall den Vorstand Weisungen zu erteilen, auch wenn die Wertgrenze von Satz 1 nicht erreicht ist. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2020 hat die Änderung der Satzung in § 6(Vorstand), § 7(Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 14.09.2020 Berg b) Beschluss Bl.24-28(33-38) | |
| 3 | b) Nicht mehr erster Vorsitzender: 1. Pauluweit, Norbert Nicht mehr Schatzmeister: 3. Stüwe, Ruppert Änderung zu Nr. 2: erste Vorsitzende: Rathfux, Claudia, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 4: zweite Vorsitzende: Gnirß, Regina, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 7. Dr. Raible, Karl-Friedrich, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden Vorstandsmitglied: 8. Dr. Spürkmann, Sonja, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 05.04.2022 Ulus | ||
| 4 | b) Nicht mehr erste Vorsitzende: 2. Rathfux, Claudia Nicht mehr Vorstandsmitglied: 6. Schulz, Torsten Nicht mehr Schatzmeister: 7. Dr. Raible, Karl-Friedrich Nicht mehr Vorstandsmitglied: 8. Dr. Spürkmann, Sonja Vorstandsmitglied: 9. Neetenbeek, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 10. Niemeier, Kerstin, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 11. Thürmer, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 12. Wein, Klaus, *XX.XX.XXXX, Hohen Neuendorf | a) 10.10.2024 Ulus |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.