Handelsregister · VR 37824

Chronologischer Auszug

InfraLab Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
InfraLab Berlin e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden
und dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Pauluweit, Norbert, *XX.XX.XXXX, Falkensee

zweite Vorsitzende:

2.
Rathfux, Claudia, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

3.
Stüwe, Ruppert, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
4.
Gnirß, Regina, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

5.
Kahland, Birgit, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

6.
Schulz, Torsten, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 09.08.2019

Durch Vorstandsbeschluss vom 28.10.2019 wurde
die Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) geändert.
a)
04.12.2019
Dambietz
b)
Satzung Bl. 7-12
Beschluss Bl. 14
(Bl. 15-20)
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich
und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand bedarf der Zustimmung
durch die Mitgliederversammlung für Verträge mit Dritten
oder Vereinsmitgliedern, die über der Höhe von 10.000(in
Worten zehntausend) Euro liegen. Bei Dauerschuldverhältnissen und Verträgen, die sich nicht in einer einmaligen Leistung erschöpfen, ist auf den Vertragswert einer zweijährigen Laufzeit abzustellen. Die Mitgliederversammlung ist jederzeit berechtigt, im Einzelfall den Vorstand Weisungen zu erteilen, auch wenn die Wertgrenze
von Satz 1 nicht erreicht ist. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2020 hat
die Änderung der Satzung in § 6(Vorstand), §
7(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
14.09.2020
Berg
b)
Beschluss
Bl.24-28(33-38)
3b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
1. Pauluweit, Norbert

Nicht mehr Schatzmeister:
3. Stüwe, Ruppert

Änderung zu Nr. 2:
erste Vorsitzende:
Rathfux, Claudia, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 4:
zweite Vorsitzende:
Gnirß, Regina, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
7.
Dr. Raible, Karl-Friedrich, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden

Vorstandsmitglied:
8.
Dr. Spürkmann, Sonja, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
05.04.2022
Ulus
4b)
Nicht mehr erste Vorsitzende:
2. Rathfux, Claudia

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
6. Schulz, Torsten

Nicht mehr Schatzmeister:
7. Dr. Raible, Karl-Friedrich

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
8. Dr. Spürkmann, Sonja

Vorstandsmitglied:
9.
Neetenbeek, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
10.
Niemeier, Kerstin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
11.
Thürmer, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
12.
Wein, Klaus, *XX.XX.XXXX, Hohen Neuendorf
a)
10.10.2024
Ulus

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.