die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung sowie die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) und die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen und für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung), jeweils ohne die Befugnis sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen sowie unter Ausschluss des Eigenhandels.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sven Sonntag
Dohma OT Goes
einzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.09.2002
Die Hauptversammlung vom 29.10.2004 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 10 (Einberufung der Hauptversammlung), 13 (Beschlüsse der Hauptversammlung) und 14 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen.
Weiterhin hat die Hauptversammlung vom 29.10.2004 die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.01.2005 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 18.11.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 200.000,00 auf 400.000,00 beschlossen.
Die am 18.11.2005 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 200.000,00 EUR auf 400.000,00 EUR ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.01.2006 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 01.02.2007 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Ferner hat die Hauptversammlung vom 01.02.2007 die Erhöhung des Grundkapitals um 400.000,00 EUR auf 800.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.03.2007 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 26.02.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 11.03.2011 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals vom 01.02.2007, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung des § 5 Abs. 7 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.09.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8 SB.
Beschlüsse Bl. 19, 30/31 SB Neue Satzung Bl. 32 SB
Beschluss Bl. 33 SB
Beschluss Bl. 48 SB Neue Satzung Bl. 49 SB
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.03.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28.02.2016 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 400.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital).
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 06.05.2014, AZ: 531 IN 430/14, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 263AktG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.