Handelsregister · HRB 768293
Chronologischer Auszug
Infinitum Tech GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Infinitum Tech GmbH b) Stuttgart Geschäftsanschrift: Industriestraße 70, 70565 Stuttgart c) Unternehmensgegenstand sind Entwicklung, Erwerb, Verkauf, Lizenzierung oder andere Formen des Vertriebs von Hard- und Softwaretechnologien für Industrienähmaschinen und sonstige Maschinen für die nähende Industrie. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Busche, Björn, Stuttgart, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2019. | a) 19.02.2019 Essert | |
| 2 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Beteiligungsverhältnisse) und § 19 (Schlussbestimmungen) beschlossen. | a) 04.10.2019 Retter |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.