Die Entwicklung, Produktion, der Betrieb und die Vermarktung von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) sowie das Halten von Beteiligungen, sowie die Erbringung von Managementleistungen an Beteiligungsunternehmen und aller sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Führungs- und Funktionsholding).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.10.2022 mit Änderung vom 15.11.2022
Die Hauptversammlung vom 30.11.2022 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 6.789.525,00 EUR beschlossen. Die beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 6.789.525,00 EUR ist durchgeführt; Die Hauptversammlung hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Gesamtkapital, Grundkapital und Aktien), 6 (Genehmigtes Kapital), 12 (Geschäftsführung und Vertretung), 13 (Zusammensetzung und Amtsdauer) sowie 16 (Einberufung und Teilhaberecht) und mit ihr die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (2022/II) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung vom 30.11.2022 enthaltenen Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2022/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 444.442,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25.07.2023 sind §§ 5 (Gesamtkapital, Grundkapital und Aktien) und 6 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert.
Aufgrund der in der Satzung vom 30.11.2022 enthaltenen Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2022/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 401.978,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25.07.2023 sind §§ 5 (Gesamtkapital, Grundkapital und Aktien) und 6 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert.
Aufgrund der in der Satzung vom 30.11.2022 enthaltenen Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2022/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 655.020,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.07.2023 sind §§ 5 (Gesamtkapital, Grundkapital und Aktien) und 6 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 03.11.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 Abs. 3 (Gesamtkapital, Grundkapital und Aktien), 10 Abs. 3 (Rechtsverhältnis zu dem persönlich haftenden Gesellschafter und Wettbewerbsverbot), 13 Abs. 6 (Zusammensetzung und Amtsdauer) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 15.02.2024 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.678.193,00 € beschlossen.
Die am 15.02.2024 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 804.185,00 EUR durchgeführt; § 5 (Grundkapital) Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 03.06.2024 geändert.
Die Hauptversammlung vom 11.07.2024 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 9.195.150,00 EUR um bis zu 1.532.525,00 EUR beschlossen. Die Hauptversammlung hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (genehmigtes Kapital), 12 (Geschäftsführung und Vertretung), 14 (Innere Ordnung und Befugnis zur Satzungsanpassung), 16 (Einberufung und Teilnahmerecht) und 18 (Beschlussfassung) und mit ihr die Schaffung eines genehmigten Kapitals beschlossen.
Die am 11.07.2024 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 1.383.237,00 EUR ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 21.12.2024 hat die Ändeurng der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 2 und 3 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.06.2025 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000,00 € beschlossen. Die am 12.06.2025 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 1.000.000,00 EUR ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 12.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der persönlich haftende Gesellschafter ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.11.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2023 um bis zu 3.300.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer vinkulierter Namensaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei auch über den Ausschluss des Bezugsrechts der Kommanditaktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu beschließen. (Genehmigtes Kapital 2022/II)
Das genehmigte Kapital 2022/II beträgt noch 1.798.560,00 EUR.
Freitext
Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 6 b) wegen fehlender Darstellung auf dem aktuellen Auszug gemäß § 17 HRV neu vorgetragen.
Bedingtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.07.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 30.06.2029 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.500.000,00 EUR zu erhöhen wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2024)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.