Handelsregister · HRB 729148

Chronologischer Auszug

Industrie Montage Welzheim UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Industrie Montage Welzheim UG
(haftungsbeschränkt)

b)
Welzheim
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 60, 73642 Welzheim

c)
Die Montage von Metallkomponenten.
10,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:
Mareis, Rudolf, Welzheim, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2009 mit Nachtrag vom
13.02.2009.
a)
27.02.2009
Bender
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 21.07.2011
(5 IN 732/11) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
27.07.2011
Vogelwaid

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.09.2011
(5 IN 732/11) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 5 IN 732/11)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.

Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der
Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch
fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt
a)
06.09.2011
Reverts

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.