Handelsregister · GnR 1026
Chronologischer Auszug
Industrie-Lehrwerkstatt Trier eG · Amtsgericht Wittlich
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Kapital/Nachschusspflicht | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Industrie-Lehrwerkstatt Trier eingetragene Genossenschaft b) Trier c) Die Genossenschaft verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar, insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb einer Ausbildungswerkstatt, welche sich in gemeinnütiger Weise mit der Ausbildung derjenigen auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmern befasst, die ihr die Mitglieder zu diesem Zweck überweisen oder die von den Mitgliedern aus den Kreisen der Nichtmitglieder vorgeschlagen werden. Die Genossenschaft ist kein Erwerbsunternehmen, sondern selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschftliche Zwecke. Etwaige Mittel und Gewinne dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Genossenschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Geschäftsanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinalgen zurück. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden. Insbesondere sind keine Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter der Genossenschaft zu vergeben. Kreditvergaben gem. § 49 GenG dürfen für 5 Mitgliedsunternehmen und/oder andere Unternehmen, die ebenfalls in der Industrie-Lehrwerkstatt Trier eG ausbilden lassen, Euro 15.000,-- nicht überschreiten. | Keine Nachschusspflicht der Genossen. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Stracke, Stephan, Referent VEM, Vallendar Vorstand: Dr. Rass, Christoph, Oberanven/Lux., *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 07.12.1964 zuletzt geändert am 21.05.2004 b) Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen werden in dem "Trierischen Volksfreund" veröffentlicht. | a) 07.11.2005 Brisch b) Tag der ersten Eintragung: 23.03.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichts Trier getreten. Freigegeben am 07.11.2005. Statut Blatt 677-684 Sonderband | |
| 2 | b) Personenangaben berichtigt; weiterhin Vorstand: Stracke, Stephan, Höhr-Grenzhausen, *XX.XX.XXXX | a) 01.12.2005 Klingel | ||||
| 3 | a) Die Generalversammlung vom 22.09.2005 hat eine Änderung des Statuts in § 24 (Generalversammung) und § 26 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) beschlossen. | a) 15.12.2005 Klingel b) Statut Blatt 694 Sonderband | ||||
| 4 | a) Die Generalversammlung vom 22.09.2006 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck des Unternehmens) und § 25 (Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 15.12.2006 Klingel b) Statut Blatt 703-710 Sonderband | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Stracke, Stephan, Höhr-Grenzhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Diplom Wirtschaftsingenieur Holzhäuser, Thorsten, Bad Ems, *XX.XX.XXXX | a) 04.12.2007 Tubbesing | ||||
| 6 | c) Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar, insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb einer Ausbildungswerkstatt, welche sich in gemeinütziger Weise mit der Ausbildung derjendigen auszubildenden und jungendlichen Arbeitnehmer befasst, die ihr zu diesem Zweck überwiesen werden. Die Genossenschaft ist kein Erwerbsunternehmen, sondern selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Mittel und Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Genossenschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Geschäftsanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Genossenschaft fremd sind oder durch unerhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Insbesondere sind keine Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter der Genossenschaft zu vergeben. | a) Die Generalversammlung vom 22.09.2006 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck des Unternehmens) und § 25 (Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 27.01.2009 Mertes b) Eintragung lfd. Nr. 4 vom 15.12.2006 von Amts wegen berichtigt. | |||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Diplom Wirtschaftsingenieur Holzhäuser, Thorsten, Bad Ems, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dipl.-Ing. REFA-Ing. Brüning, Franz Oskar Harald, Koblenz, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 02.11.2009 hat eine Änderung des Statuts in §§ 4-6, 8 (Mitgliedschaft), 9 (Geschäftsanteile, Haftsummen und Kostenumlage), 16 (Vorstand), 19, 20, 24 (Generalversammlung) und 28 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) beschlossen. | a) 19.05.2010 Mertes | |||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Dipl.-Ing. REFA-Ing. Brüning, Franz Oskar Harald, Koblenz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dipl.Ing. REFA Ing. Schleidt, Rainer, Nackenheim, *XX.XX.XXXX | a) 27.02.2013 Herborn | ||||
| 9 | c) Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Errichtung und der Betrieb einer Ausbildungswerkstatt. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Ausbildung derjenigen auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer, die ihr zu diesem Zweck von den Mitgliedern überwiesen werden. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Genossenschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Geschäftsanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Insbesondere sind keine Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter der Genossenschaft zu vergeben. | a) Die Generalversammlung vom 12.12.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 30 (Auflösung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 27.04.2015 Herborn | |||
| 10 | a) Industrie-Lehrwerkstatt Trier eG c) Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Errichtung und der Betrieb einer überbetrieblichen Industrie-Lehrwerkstatt. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch überbetriebliche Ausund Weiterbildung. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Genossenschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Geschäftsanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Insbesondere dürfen keine Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter der Genossenschaft vergeben werden. | b) Bestellt als Vorstand: Lenz, Gerd, Irsch, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 21.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: Firma und Gegenstand des Unternehmens. | a) 14.01.2019 Herborn | ||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Dipl.Ing. REFA Ing. Schleidt, Rainer, Nackenheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Giejlo, Nadine, Großholbach, *XX.XX.XXXX | a) 12.09.2024 Herborn |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.