Handelsregister · HRB 690390
Chronologischer Auszug
INDIGO Einkaufsgesellschaft mbH · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) INDIGO Einkaufsgesellschaft mbH b) Langenburg c) Betrieb einer Einkaufsgesellschaft, insbesondere zum Zwecke des Einkaufs von Waren aller Art. | 51.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Strejc, Günther, Unternehmensberater, Marktredwitz | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.02.1995 mit Änderung vom 23.03.1995 zuletzt geändert am 27.09.1996 | a) 20.11.2006 Reusch b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 24.04.1995 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 24 ff Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 35 ff | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Friedenstr. 39, 74595 Langenburg | a) 02.08.2010 Schumacher |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.