Die Entwicklung und Vermarktung von Software-Produkten für den Entwurf integrierter elektronischer Systeme, Beratung und Dienstleistungen in diesem Bereich.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Münzenberger
Erlangen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Matthias Dörfel
Emmering
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.12.2017.
Die Hauptversammlung vom 27.09.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 950.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) und des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 17.06.2023 hat die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 5 (Genehmigtes Kapital) und 8 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die INCHRON GmbH mit dem Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 23358 P) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2019 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 06.12.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 06.12.2019 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.06.2023 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 16.06.2028 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 500.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2023/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.