INCAM AG, Vertrieb für innovatives Capital-Management
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Neuss
Geschäftsanschrift
Ebertplatz 23, 50668 Köln
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 13184
Gericht
Amtsgericht Neuss
Letzte Eintragung
11.10.2024
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Tätigkeit als - Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO - Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO - lmmobiliendarlehnsvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO. Des Weiteren der Versand- und Onlinehandel von Hardware- und Softwareprodukten, Elektroartikeln, Accessoires, Textilwaren, Schuhwaren, Bekleidung, Uhren sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszwecks dienlich sind.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch den Vorstandsvorsitzenden oder zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorstand ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Aufsichtsrat kann einem bestimmten Vorstandsmitglied Einzelvertretungsvollmacht mit alleiniger Zeichnungsberechtigung erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Urlaub
Neuss
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10. September 1991, später geändert
Die Hauptversammlung vom 26. August 2004 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher AG Düsseldorf HRB 39846) nach Kaarst beschlossen.
Ferner hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 01. August 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 396.251,21 EUR um 3748,79 EUR auf 400.000,00 EUR zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. § 4 Absatz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung wurden neu gefasst. § 4 Absatz 4 der Satzung ist entfallen und neu gefasst worden. Ferner wurde § 6 (Aufsichtsrat) Absatz 3 der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 28. Oktober 2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 Absatz 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 25. August 2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 Absatz 1 ( Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 3 (Bekanntmachungen), 6 (Aufsichtsrat), 7 ( Hauptversammlung), 8 (Jahresabschluss), 9 (Kosten und Steuern), 10 (Durchführung der Hauptversammlung), 11 (Jahresabschluss) vormals § 8 und 12 (Kosten und Steuern) vormals § 9 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20. August 2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Meerbusch beschlossen.
Die Hauptversammlung vom gleichen Tage hat weiter die Neufassung der Satzung in § 4 Abs. 4 ( Höhe und Einteilung des Grundkapitals ) beschlossen.Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.08.2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 200.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit einem Aktienbesitz von weniger als 10% des Grundkapitals in folgenden Fällen auszuschließen:für Spitzenbeträge;wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinn der § 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; wenn die Kapitalerhöhung gegen Kapitaleinlagen erfolgt und ein strategischer Investor zur Zeichnung zugelassen werden soll, der der Gesellschaft den Vertrieb neuer Produkte oder die Nutzung neuer Vertriebskanäle ermöglicht;bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigtenKapital festzulegen.
Die Hauptversammlung vom 30. August 2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung nach Neuss und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27. August 2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Beschlüsse Blatt 109 ff. der Akten
Satzung Blatt 148 ff. der Akten
Beschluss Blatt 168 ff. Sonderband
Satzung Blatt 181 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 193 ff. Sonderband
Satzung Blatt 205 ff. Sonderband
Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 6 b) nachträglich von Amts wegen gerötet.
Eintragung lfd. Nr. 14 Sp. 2 c berichtigt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.