Handelsregister · VR 140457
Chronologischer Auszug
IN VIA Quakenbrück e.V. Katholischer Verband für Mädchen und Frauensozialarbeit für die Diözese Osnabrück · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit für die Diözese Osnabrück e.V. b) Quakenbrück | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu ihrer Rechtswirksamkeit bedürfen folgende Entscheidungen der schriftlichen Genehmigung des Bischofs von Osnabrück: a) Haushaltsplan und Jahresrechnung, b) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums oder sonstiger Rechte an Grundstücken, c) Übernahme von Bürgschaften, Aufnahme und Gewährung von Darlehn sowie Durchführung von Planung von Bauvorhaben und größeren Instandsetzungsarbeiten außerhalb des Voranschlages des Haushaltsplanes, d) die Führung von Prozessen, e) Satzungsänderungen. b) Vorsitzende: Mack, Eleonore, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Tamm, Renate, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Uhlenkamp, Martina, Badbergen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 16.10.1998 zuletzt geändert am 18.11.1999 | a) 29.09.2006 Pude b) Tag der ersten Eintragung: 23.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1049 Amtsgericht Bersenbrück getreten. Freigegeben am 29.09.2006. |
| 2 | a) IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für die Diözese Osnabrück e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) beschlossen. | a) 02.05.2008 Trebbe | |
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzende: Mack, Eleonore, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Tamm, Renate, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzende: Hormes, Sonja, Menslage, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertr. Vorsitzende: Kessens, Brigitte, Löningen, *XX.XX.XXXX | a) 14.02.2011 Trebbe | ||
| 4 | a) Name geändert, nun: IN VIA Quakenbrück e.V. Katholischer Verband für Mädchen und Frauensozialarbeit für die Diözese Osnabrück | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu ihrer Rechtswirksamkeit bedürfen folgende Entscheidungen der schriftlichen Zustimmung des Bischöflichen Generalvikariats: a) Erwerb, Belastung, Veräußerung von Grundstücken, b) Baumaßnahmen, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind und im Einzelfall die Höhe von mehr als 25.000 EUR überschreiten c) die Anstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin und die Festsetzung ihrer Vergütung sowie die Anstellung von Mitarbeitern, die im Stellenplan nicht vorgesehen sind d) Beteiligungsverhältnisse aller Art e) die Annahme von Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen, die mit Verpflichtungen verbunden sind f) die Aufnahme und die Gewährung von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften, soweit die Verpflichtungen den Betrag von 25.000 EUR übersteigen g) Satzungsänderungen h) Auflösung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung der Satzung in §§ 1, 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 beschlossen. | a) 23.12.2013 Trebbe b) Satzung Blatt 118 ff. der Akten |
| 5 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu ihrer Rechtswirksamkeit bedürfen folgende Entscheidungen der schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Osnabrück: a) Erwerb, Belastung, Veräußerung von Grundstücken, b) Baumaßnahmen, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind und im Einzelfall die Höhe von mehr als 25.000 EUR überschreiten c) die Anstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin und die Festsetzung ihrer Vergütung sowie die Anstellung von Mitarbeitern, die im Stellenplan nicht vorgesehen sind d) Beteiligungsverhältnisse aller Art e) die Annahme von Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen, die mit Verpflichtungen verbunden sind f) die Aufnahme und die Gewährung von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften, soweit die Verpflichtungen den Betrag von 25.000 EUR übersteigen g) Satzungsänderungen h) Auflösung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3, 4, 5, § 9, § 10 und § 11 beschlossen. | a) 04.11.2015 Trebbe b) Satzung Blatt 12 ff. Bd. II der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.