Handelsregister · VR 140457

Chronologischer Auszug

IN VIA Quakenbrück e.V. Katholischer Verband für Mädchen und Frauensozialarbeit für die Diözese Osnabrück · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit für die Diözese
Osnabrück e.V.

b)
Quakenbrück
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Geschäftsführer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Zu ihrer Rechtswirksamkeit bedürfen
folgende Entscheidungen der schriftlichen Genehmigung
des Bischofs von Osnabrück: a) Haushaltsplan und
Jahresrechnung, b) Erwerb, Belastung, Veräußerung
und Aufgabe des Eigentums oder sonstiger Rechte an
Grundstücken, c) Übernahme von Bürgschaften,
Aufnahme und Gewährung von Darlehn sowie
Durchführung von Planung von Bauvorhaben und
größeren Instandsetzungsarbeiten außerhalb des
Voranschlages des Haushaltsplanes, d) die Führung von
Prozessen, e) Satzungsänderungen.

b)
Vorsitzende:
Mack, Eleonore, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Tamm, Renate, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Uhlenkamp, Martina, Badbergen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.10.1998 zuletzt geändert am 18.11.1999
a)
29.09.2006
Pude

b)
Tag der ersten Eintragung:
23.11.1998
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1049
Amtsgericht Bersenbrück
getreten.
Freigegeben am 29.09.2006.
2a)
IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und
Frauensozialarbeit für die Diözese Osnabrück e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name)
beschlossen.
a)
02.05.2008
Trebbe
3b)
Nicht mehr
Vorsitzende:
Mack, Eleonore, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Tamm, Renate, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Hormes, Sonja, Menslage, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertr. Vorsitzende:
Kessens, Brigitte, Löningen, *XX.XX.XXXX
a)
14.02.2011
Trebbe
4a)
Name geändert, nun:
IN VIA Quakenbrück e.V. Katholischer Verband für Mädchen und
Frauensozialarbeit für die Diözese Osnabrück
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Zu ihrer Rechtswirksamkeit bedürfen
folgende Entscheidungen der schriftlichen Zustimmung
des Bischöflichen Generalvikariats: a) Erwerb,
Belastung, Veräußerung von Grundstücken, b)
Baumaßnahmen, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen
sind und im Einzelfall die Höhe von mehr als 25.000
EUR überschreiten c) die Anstellung einer
hauptamtlichen Geschäftsführerin und die Festsetzung
ihrer Vergütung sowie die Anstellung von Mitarbeitern,
die im Stellenplan nicht vorgesehen sind d)
Beteiligungsverhältnisse aller Art e) die Annahme von
Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen,
die mit Verpflichtungen verbunden sind f) die Aufnahme
und die Gewährung von Darlehen sowie die Übernahme
von Bürgschaften, soweit die Verpflichtungen den Betrag
von 25.000 EUR übersteigen g) Satzungsänderungen h)
Auflösung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung der Satzung in §§ 1, 2, 3, 5,
6, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 beschlossen.
a)
23.12.2013
Trebbe

b)
Satzung Blatt 118 ff. der Akten
5a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Zu ihrer Rechtswirksamkeit bedürfen
folgende Entscheidungen der schriftlichen Zustimmung
des Bischofs von Osnabrück: a) Erwerb, Belastung,
Veräußerung von Grundstücken, b) Baumaßnahmen, die
im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind und im Einzelfall
die Höhe von mehr als 25.000 EUR überschreiten c) die
Anstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin und
die Festsetzung ihrer Vergütung sowie die Anstellung
von Mitarbeitern, die im Stellenplan nicht vorgesehen
sind d) Beteiligungsverhältnisse aller Art e) die Annahme
von Zuwendungen unter Lebenden und von Todes
wegen, die mit Verpflichtungen verbunden sind f) die
Aufnahme und die Gewährung von Darlehen sowie die
Übernahme von Bürgschaften, soweit die
Verpflichtungen den Betrag von 25.000 EUR übersteigen
g) Satzungsänderungen h) Auflösung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3, 4,
5, § 9, § 10 und § 11 beschlossen.
a)
04.11.2015
Trebbe

b)
Satzung Blatt 12 ff. Bd. II der
Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.