Handelsregister · HRB 247628
Chronologischer Auszug
In-Trade Europe GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) In-Trade Europe GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Hohenzollerndamm 152, 14199 Berlin c) Import und Export von Handelswaren, insbesondere aus dem asiatischen Bereich. | 50.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Brunnemann, Wilfried, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen War Geschäftsführer: 2. Kanthak, Nicolas-Yannick, *XX.XX.XXXX, Chonburi/Thailand | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 31.08.2020 zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.07.2022 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2022 ist der Sitz der Gesellschaft von Wettringen (Amtsgericht Steinfurt, HRB 12957) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). | a) 16.11.2022 Bruckmann b) Tag der ersten Eintragung: 07.09.2020 | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10.11.2022 (AZ: 36i IN 4958/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 01.12.2022 Schuricht-Salein |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.