Handelsregister · HRB 247628

Chronologischer Auszug

In-Trade Europe GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
In-Trade Europe GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Hohenzollerndamm 152, 14199
Berlin

c)
Import und Export von Handelswaren, insbesondere aus dem asiatischen Bereich.
50.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Brunnemann, Wilfried, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

War Geschäftsführer:

2.
Kanthak, Nicolas-Yannick,
*XX.XX.XXXX, Chonburi/Thailand
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
31.08.2020
zuletzt geändert durch Beschluss
vom 26.07.2022
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2022
ist der Sitz der Gesellschaft von
Wettringen (Amtsgericht Steinfurt,
HRB 12957) nach Berlin verlegt
und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz).
a)
16.11.2022
Bruckmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
07.09.2020
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
10.11.2022 (AZ: 36i IN 4958/22)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
01.12.2022
Schuricht-Salein

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.