Handelsregister · HRB 45937
Chronologischer Auszug
IN-motion AG movie, TV & music productions · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) IN-motion AG movie, TV & music productions b) Frankfurt am Main c) Die Produktion und der Handel von und mit Film-, TV-, Musik- und Merchandisingrechten sowie deren weltweite Verwertung. | 10.830.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorstand: Dr. Manz, Klaus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorsitzender: Jarosch, Lutz, Berlin, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Münzing, Hans-Joachim, Frankfurt am Main | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 15.05.1998 zuletzt geändert am 27.05.2002 b) Die Hauptversammlung vom 17.05.2000 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis EUR 300.000,00 beschlossen (bedingtes Kapital). Die Hauptversammlung vom 21.03.2001 hat die weitere bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 700.000,00 EUR beschlossen (bedingtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 26.05.2007 durch Ausgabe von bis zu 2.707.500 Stück neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 2.707.500,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit Spitzenbeträge auszugleichen sind oder soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Optionsrechten im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder von Optionsscheinen bzw. Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. der Wandlungsrechte zustünde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 26.05.2007 durch Ausgabe von bis zu 2.707.500 Stück neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 2.707.500,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, a) soweit Spitzenbeträge auszugleichen sind, b) soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Optionsrechten im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der von Optionsscheinen bzw. Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte zustände, c) soweit die Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ausgegeben werden, d) soweit die Aktien an die Belegschaft ausgegeben werden oder im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zur Erfüllung von Bezugsrechten verwendet werden, e) soweit die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt, zehn von Hundert des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabekurs den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgt. | a) 16.07.2004 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 12.10.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 67 ff. Sonderband |
| 2 | 1.083.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. | a) Die Hauptversammlung vom 28.04.2005 mit Nachtrag des Aufsichtsrats vom 15.11.2005 hat die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um 9.747.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 Abs.1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie in § 4 Abs.1 (Vorstand, Zusammensetzung) beschlossen. | a) 16.11.2005 Dr. Klose-Mokroß b) Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband II | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1480/05 I) vom 05.01.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 13.01.2006 Sikora | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1480/05 I) vom 28.06.2006 ist die am 13.01.2006 eingetragene Sicherungsmaßnahme aufgehoben. | a) 13.07.2006 Sikora | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1430/05 I) vom 29.06.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 17.07.2006 Leifert | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1430/05 I) vom 26.07.2006 ist die am 17.07.2006 eingetragene Sicherungsmaßnahme aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 878/06 I) vom 27.07.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 02.08.2006 Schnettler | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Manz, Klaus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Jarosch, Lutz, Berlin, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Merkel, Michael, Duisburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 17.08.2006 Sikora | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Merkel, Michael, Duisburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Faber, Bernhard, Leipzig, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 30.08.2006 Sikora | ||||
| 9 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 878/06 I) vom 12.12.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 10.07.2018 Weber b) Fall 12 |
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