Die Verwaltung von Wohnungs- und Grundstückseigentum sowie deren Vermietung und Verpachtung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die alleinige Vertretungsbefugnis übertragen. Jedem Geschäftsführer kann durch Beschluß der Gesellschafterversammlung Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Betina-Maria Nebrig
Mettmann
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29. März 1996
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § 1 und damit der Firma, ferner in den §§ 4 (Stammkapital - nur redaktionell) und 11 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.05.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.02.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 6 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.