Handelsregister · VR 10586
Historischer Auszug
Impuls e.V., Zweigverein der Judo KG Westpfalz · Amtsgericht Zweibrücken
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Zweibrücken
Tausender
Hunderter
|
Zehner
„
.
|
Tausender
|
Hunderter
|
Zehner
|
Blatt
:
13579
Vereinsregister
|
24680
|
Ai
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
Rechtsverhältnisse
Vorstand
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
Liquidatoren
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
gung
des
Vereins
1
2
1
a)
Impuls
e.V.,
Zweigverein.
der
Judo
KG
Westpfalz
b)
Landstuhl
RS
99
(fr.
RS
121)
Karteiblatt
VAR
—
gen.
4.
1967
Formularverlag
Emil
Sommer,
Grünstadt
b)
Bemerkungen
ur
4
Mai
1990
:
Dr.
Gertrud
Grünenthal
raktische
Ärztin
|
Die
Satzung
ist
am
20.02.1989
errichtet.
a)
Bann,
:
Der
Verein
wird.
gerichtlich
und
außergerichtlich
vom
1.
|
|
-
1.
Vorsitzende
-
:
und
2.
Vorsitzenden
jeweils
alleine
vertreten.
Karl
Stuber,
kaufmännischer
Angestellter,
:
Hütschenhausen,
=
2.
Vorsitzender
-
Bl.
1-14
d.A.
|
Heinrich
Peters,
Rentner,
in
Linden
.
Vorsitzender
Dr.
Gertrud
Grünenthal
und
Karl
Stuber
sind
aus
dem
Vor-
a)
20.
April
1993
‘stand
ausgeschieden.
In
der
MitZgliederversammlung
vom
11.
|
/
Dr.
Heidrun
Frank-Heintz,
Ärztin,
in
Land-
'O
01.7992
sind
Heinrich
Peters
zum
1.
Vorsitzenden
und
Dr.
M
/
/
stuhl
Heidrun
Frank-Heintz
zur
2.
Vorsitzenden
‚gewählt
‚worden.
2.
Vorsitzende
|
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Zweibrücken
|
Vereinsregister
Rückseite
von
Blatt..........
a
u
VR
2
385.4
'
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
Rechtsverhältnisse
gung
des
Vereins
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
3
4
5
Fortsetzung
auf
dem
........ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.