Import, Export sowie Vermittlung von Waren aller Art aus und in alle Länder der Welt sowie Errichtung einer Werbeagentur, insbesondere Handel mit Teppichen und Textilien, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sirous Ardalan-Moghadam
Königstein im Taunus
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2000 zuletzt geändert am 09.03.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass der Kaufmann Sirous Ardalan-Moghadam das von ihm unter der Firma Sirous Ardalan Orient - Teppich - Import in Königstein im Taunus betriebene, bisher unter HRA 2195 des Amtsgerichts in Königstein im Taunus eingetragene Unternehmen durch Erklärung vom 07.12.2000 aus seinem Vermögen gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. §§ 152 ff UmwG ausgegliedert und auf die gleichzeitig neu gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen hat.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.01.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 106 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 171-173 Sonderband
Beschluss Blatt 156ff Sonderband
Insolvenz
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Königstein im Taunus, 90 IN 3/04). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.