Handelsregister · HRB 19623

Chronologischer Auszug

Impact Society gGmbH · Amtsgericht Bochum

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Impact Society gGmbH

b)
Witten
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 11, 58452 Witten

c)
1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

2.) Zweck der Gesellschaft ist gem. § 52
AO
a) Nr. 1 die Förderung der Wissenschaft
und Forschung,
b) Nr. 4 die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe,
c) Nr. 5 die Förderung der Kunst und Kultur,
d) Nr. 7 die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe,
e) Nr. 9 die Förderung des
Wohlfahrtswesens,
f) Nr. 10 die Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden,
g) Nr. 13 die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens,
h) Nr. 15 die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit.

3.) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht:
a) Im Bereich von Nr. 1 der Förderung von
Wissenschaft und Forschung durch
-die Erforschung von geeigneten Methoden,
Prozessen und digitalen
Unterstützungssystemen für die
kaufmännische Leitung von
gemeinnützigen Einrichtungen und
Sozialunternehmen,
-die Erforschung des gemeinnützigen
Sektors, insbesondere im Hinblick auf
geeignete Methoden zur effizienten
betriebswirtschaftlichen Steuerung, eine
optimale Mittelverwendung und abrechnung sowie die Entwicklung von
Sozialunternehmen im Allgemeinen,
- die kostenlose Veröffentlichung von
Forschungsergebnissen sowie Aufklärungsund Öffentlichkeitsarbeit,
- die Unterstützung der wissenschaftlichen
Begleitung von gemeinnützigen und
sozialunternehmerischen Projekten.

b) Im Bereich von Nr. 4 der Förderung von
Jugendhilfe durch
-die Unterstützung von Projekten zur
Entwicklungsförderung junger Menschen,
- die Unterstützung von Nachhilfe,
Hausaufgabenbetreuung und betreuten
Freizeitaktivitäten für Kinder und
Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich
benachteiligten Familien,
- die Unterstützung von Mentoren- und
Bildungspaten-Programmen,
-die Unterstützung von für die betroffenen
kostenlosen Kinderbetreuungsangeboten.

c) Im Bereich von Nr. 5 der Förderung von
Kunst und Kultur durch
-die Unterstützung bei der Planung und
Durchführung von künstlerischen Projekten.

d) Im Bereich von Nr. 7 der Volks- und
Berufsbildung durch
- die Erstellung und/oder die Bereitstellung
von allgemeinen Informationen über die
Verwaltung, das Management und die
Entwicklung von gemeinnütziger
Organisation beispielsweise in Form von
Webinaren, eines Webportals oder Wiki,
von Pressearbeit und/oder eines
regelmäßigen Newsletters;
- die Konzipierung und Durchführung von
Kursen, Vorträgen und anderen
Veranstaltungen belehrender Art in denen
betriebswirtschaftliches Know-How und
Methoden zur kaufmännischen Leitung in
kostenlosen oder kostendeckenden
Seminaren, Webinaren, Workshops o.ä. an
gemeinnützige Einrichtungen,
Sozialunternehmen und andere
Interessierte vermittelt werden,
- das Anbieten einer kostenlosen
Grundberatung zum Management und zur
kaufmännischen Leitung von
gemeinnützigen Organisationen und
Sozialunternehmen. Hierzu kann auch eine
Anamnese der Aufbau- und
Ablauforganisation von Sozialunternehmen
gehören,
-die Unterstützung von Bildungsprojekten
zur Förderung von hilfebedürftigen sowie
von schwer oder nicht vermittelbaren
Personen,
- die Unterstützung von Nachhilfe,
Hausaufgabenbetreuung und betreuten
Freizeitaktivitäten für Kinder und
Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich
benachteiligten Familien,
-die Unterstützung von
Qualifizierungsmaßnahmen für
Ehrenamtliche, BFDler, FSJler etc.,
- die Unterstützung bei der Anbietung von
berufsvorbereitenden und
außerschulischen Maßnahmen,
-die Unterstützung von Ersatzschulträgern,
-die Unterstützung der Anbietung von
außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen mit
dem Ziel benachteiligten Jugendlichen eine
Berufsausbildung zu verschaffen,
- die Unterstützung von Sprachunterricht
für geflüchtete und zugewanderte
Personen.

e) Im Bereich von Nr. 9 der Förderung des
Wohlfahrtswesens durch
- die Unterstützung der Aufklärung über
Möglichkeiten und Schwierigkeiten des
Bildungssystems,
-die Unterstützung der Information über
Ausmaß und Ursachen der Benachteiligung
auf dem Arbeitsmarkt,
- die Unterstützung der Durchführung von
sozialpädagogischen Maßnahmen.

f) Im Bereich von Nr. 10 der Förderung der
Hilfe für Flüchtlinge
- die Unterstützung von
Flüchtlingshilfeprojekten,
- die Unterstützung von Kultur-, Sport- und
Freizeitangeboten für Flüchtlinge,
- die Unterstützung der Förderung des
Zugangs von Flüchtlingen zu Angeboten
der Bildung, Arbeitsmarktintegration und
sozialen Integration.

g) Im Bereich von Nr. 13 der Förderung der
internationalen Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens durch
- die Unterstützung der Gestaltung und
Begleitung von interkulturellen oder
internationalen Begegnungen und
Austauschprojekten,
-die Unterstützung der Entwicklung von
transnationalen Netzwerken,

h) Im Bereich von Nr. 15 der Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit durch
-die Unterstützung von Bildungs- und
transkulturellen Projekten im globalen
Süden.

4.) Die Zweckverwirklichung der
Gesellschaft erfolgt, neben der
unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger
Zwecke, auch im Sinne des § 57 Abs. 3 AO
durch das planmäßige Zusammenwirken
mit anderen steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das
planmäßige Zusammenwirken wird durch
ein arbeitsteiliges, aufeinander
abgestimmtes Vorgehen verwirklicht, um
gemeinsam die satzungsgemäßen Zwecke
zu verfolgen. Hierzu gehören insb. die
gemeinsame Planung, Kalkulation,
Durchführung und Abrechnung von
Maßnahmen und Projekten. Die
Gesellschaft übernimmt dabei
insbesondere selbst Service-, Verwaltungs-
, Finanz- und Personaldienstleistungen und
unterstützt damit die Zweckverwirklichung
ihrer Kooperationspartner.

Ein planmäßiges Zusammenwirken im
Sinne dieser Regelung erfolgt mit folgenden
steuerbegünstigten Körperschaften:
- Projektfabrik gGmbH, Witten, HRB AG
Bochum Nr. 13632
Satzungszwecke: Jugendhilfe, Kunst,
Bildung, Wohlfahrtswesen, Flüchtlinge
- Tausche Bildung für Wohnen e.V.,
Duisburg, VR AG Duisburg Nr. 5164
Satzungszwecke: Wissenschaft und
Forschung, Jugendhilfe, Bildung
- migration miteinander e.V., Witten, VR AG
Bochum Nr. 4796
Satzungszwecke: Flüchtlinge, Internat.
Gesinnung, Entwicklungszusammenarbeit -
Initiative Jugendhilfe, Bildung & Arbeit e.V.,
Lippstadt, VR AG Paderborn Nr. 40515
Satzungszwecke: Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesen
- Bildung für alle e.V., Freiburg, VR AG
Freiburg i.Br. Nr. 701832
Satzungszwecke: Bildung, Flüchtlinge

5.) Der Zweck der Gesellschaft kann auch
durch die Weitergabe von Mitteln an andere
Körperschaften für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des §
58 Abs. 1 AO verwirklicht werden. Die
Weitergabe von Mitteln betrifft alle
Vermögenswerte, insbesondere auch die
Erbringung von Dienstleistungen (z.B.
Finanz- und Personaldienstleistungen)
gegen Kostenübernahme. Ebenso darf die
Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des
§ 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne
des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen
ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft
zur Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke zur Verfügung stellen.

6.) Der Zweck der Gesellschaft kann ferner
durch die Übernahme der Trägerschaft für
nichtrechtsfähige Stiftungen und andere
gemeinnützige Projekte erfolgen, die den
satzungsgemäßen Zwecken der
Gesellschaft entsprechen.

7.) Vom Gesellschaftszweck
ausgeschlossen sind jedwede
erlaubnispflichtige Tätigkeiten,
insbesondere solche nach dem
Kreditwesengesetz.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Rieser, Simon, Witten, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2021
a)
05.10.2021
Nieswandt
2c)
Nach Änderung:
1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

2.) Zweck der Gesellschaft ist gem. § 52
AO
a) Nr. 1 die Förderung der Wissenschaft
und Forschung,
b) Nr. 4 die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe,
c) Nr. 5 die Förderung der Kunst und Kultur,
d) Nr. 7 die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe,
e) Nr. 9 die Förderung des
Wohlfahrtswesens,
f) Nr. 10 die Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden,
g) Nr. 13 die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens,
h) Nr. 15 die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit.

3.) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht:
a) Im Bereich von Nr. 1 der Förderung von
Wissenschaft und Forschung durch
-die Erforschung von geeigneten Methoden,
Prozessen und digitalen
Unterstützungssystemen für die
kaufmännische Leitung von
gemeinnützigen Einrichtungen und
Sozialunternehmen,
-die Erforschung des gemeinnützigen
Sektors, insbesondere im Hinblick auf
geeignete Methoden zur effizienten
betriebswirtschaftlichen Steuerung, eine
optimale Mittelverwendung und abrechnung sowie die Entwicklung von
Sozialunternehmen im Allgemeinen,
- die kostenlose Veröffentlichung von
Forschungsergebnissen sowie Aufklärungsund Öffentlichkeitsarbeit,
- die Unterstützung der wissenschaftlichen
Begleitung von gemeinnützigen und
sozialunternehmerischen Projekten.

b) Im Bereich von Nr. 4 der Förderung von
Jugendhilfe durch
-die Unterstützung von Projekten zur
Entwicklungsförderung junger Menschen,
- die Unterstützung von Nachhilfe,
Hausaufgabenbetreuung und betreuten
Freizeitaktivitäten für Kinder und
Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich
benachteiligten Familien,
- die Unterstützung von Mentoren- und
Bildungspaten-Programmen,
-die Unterstützung von für die betroffenen
kostenlosen Kinderbetreuungsangeboten.

c) Im Bereich von Nr. 5 der Förderung von
Kunst und Kultur durch
-die Unterstützung bei der Planung und
Durchführung von kulturellen und
künstlerischen Projekten.

d) Im Bereich von Nr. 7 der Volks- und
Berufsbildung durch
- die Erstellung und/oder die Bereitstellung
von allgemeinen Informationen über die
Verwaltung, das Management und die
Entwicklung von gemeinnütziger
Organisation beispielsweise in Form von
Webinaren, eines Webportals oder Wiki,
von Pressearbeit und/oder eines
regelmäßigen Newsletters;
- die Konzipierung und Durchführung von
Kursen, Vorträgen und anderen
Veranstaltungen belehrender Art in denen
betriebswirtschaftliches Know-How und
Methoden zur kaufmännischen Leitung in
kostenlosen oder kostendeckenden
Seminaren, Webinaren, Workshops o.ä. an
gemeinnützige Einrichtungen,
Sozialunternehmen und andere
Interessierte vermittelt werden,
- das Anbieten einer kostenlosen
Grundberatung zum Management und zur
kaufmännischen Leitung von
gemeinnützigen Organisationen und
Sozialunternehmen. Hierzu kann auch eine
Anamnese der Aufbau- und
Ablauforganisation von Sozialunternehmen
gehören,
-die Unterstützung von Bildungsprojekten
zur Förderung von hilfebedürftigen sowie
von schwer oder nicht vermittelbaren
Personen,
- die Unterstützung von Nachhilfe,
Hausaufgabenbetreuung und betreuten
Freizeitaktivitäten für Kinder und
Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich
benachteiligten Familien,
-die Unterstützung von
Qualifizierungsmaßnahmen für
Ehrenamtliche, BFDler, FSJler etc.,
- die Unterstützung bei der Anbietung von
berufsvorbereitenden und
außerschulischen Maßnahmen,
-die Unterstützung von Ersatzschulträgern,
-die Unterstützung der Anbietung von
außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen mit
dem Ziel benachteiligten Jugendlichen eine
Berufsausbildung zu verschaffen,
- die Unterstützung von Sprachunterricht
für geflüchtete und zugewanderte
Personen.
- die Unterstütung von Veranstaltungen mit
dem Ziel, den Umgang mit Antisemitismus
und Antirassismus zu lernen und diesem zu
wehren,
- die Unterstützung von Projekten für eine
ganzheitliche um kompetenzorientierte
Bildung,
- die Unterstützung von Fortbildungen und
Schulungen,
- die Unterstützung von Veranstaltungen
mit dem Ziel Kinder und Jugendliche für
das Programmieren zu begeistern udn sie
an die Informationstechnologie
heranzuführen.

e) Im Bereich von Nr. 9 der Förderung des
Wohlfahrtswesens durch
- die Unterstützung der Aufklärung über
Möglichkeiten und Schwierigkeiten des
Bildungssystems,
-die Unterstützung der Information über
Ausmaß und Ursachen der Benachteiligung
auf dem Arbeitsmarkt,
- die Unterstützung der Durchführung von
sozialpädagogischen Maßnahmen.

f) Im Bereich von Nr. 10 der Förderung der
Hilfe für Flüchtlinge
- die Unterstützung von
Flüchtlingshilfeprojekten,
- die Unterstützung von Kultur-, Sport- und
Freizeitangeboten für Flüchtlinge,
- die Unterstützung der Förderung des
Zugangs von Flüchtlingen zu Angeboten
der Bildung, Arbeitsmarktintegration und
sozialen Integration.

g) Im Bereich von Nr. 12 der Förderung des
Katastrophen- und Zivilschutzes durch
- die Unterstützung von weltweiten
Nothilfeeinsätzen und pprojekten in
bedürftigen Gebieten.

h) Im Bereich von Nr. 13 der Förderung der
internationen Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur udn des
Völkerverständigungsgedankens durch
-die Unterstützung der Gestaltung und
Begleitung von interkulturellen oder
internationelen Begegnungen und
Austauschprojekten,
- die Unterstützung der Entwicklung von
transnationalen Netzwerken,

i) Im Bereich von Nr. 15 der Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit durch
- die Unterstützung von Bildungs- und
transkulturellen Projekten im globalen
Süden,
- die Untersützung von Planung und bau
von Infrastrukturprojekten.

4.) Die Zweckverwirklichung der
Gesellschaft erfolgt, neben der
unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger
Zwecke, auch im Sinne des § 57 Abs. 3 AO
durch das planmäßige Zusammenwirken
mit anderen steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das
planmäßige Zusammenwirken wird durch
ein arbeitsteiliges, aufeinander
abgestimmtes Vorgehen verwirklicht, um
gemeinsam die satzungsgemäßen Zwecke
zu verfolgen. Hierzu gehören insb. die
gemeinsame Planung, Kalkulation,
Durchführung und Abrechnung von
Maßnahmen und Projekten. Die
Gesellschaft übernimmt dabei
insbesondere selbst Service-, Verwaltungs-
, Finanz- und Personaldienstleistungen und
unterstützt damit die Zweckverwirklichung
ihrer Kooperationspartner.

Ein planmäßiges Zusammenwirken im
Sinne dieser Regelung erfolgt mit folgenden
steuerbegünstigten Körperschaften:
- Projektfabrik gGmbH, Witten, HRB AG
Bochum Nr. 13632
Satzungszwecke: Jugendhilfe, Kunst,
Bildung, Wohlfahrtswesen, Flüchtlinge
- Tausche Bildung für Wohnen e.V.,
Duisburg, VR AG Duisburg Nr. 5164
Satzungszwecke: Wissenschaft und
Forschung, Jugendhilfe, Bildung
- migration miteinander e.V., Witten, VR AG
Bochum Nr. 4796
Satzungszwecke: Flüchtlinge, Internat.
Gesinnung, Entwicklungszusammenarbeit -
Initiative Jugendhilfe, Bildung & Arbeit e.V.,
Lippstadt, VR AG Paderborn Nr. 40515
Satzungszwecke: Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesen
- Bildung für alle e.V., Freiburg, VR AG
Freiburg i.Br. Nr. 701832
Satzungszwecke: Bildung, Flüchtlinge
- Ingenieure ohne Grenzen e.V., Berlin, AG
Marburg, VR 2150
Satzungszwecke: Nothilfe,
Entwicklungszusammenarbeit,
Wissenschaft und Forschung, Bildung
- Discover Jewish Europe e.V., Berlin, AG
Charlottenburg, VR 35090 B
Satzungszwcke: Bildung, Kultur,
Völkerverständigung
- Bundesverband innovative
Bildungsprogramme e.V., AG
Charlottenburg, VR 34395
Satzungszwecke: Bildung,
Wohlfahrtswesen
- Phase BE - Bildung heißt Entwicklung
gGmbH, Hamburg, AG Hamburg, HRB
148836
Satzungszwecke: Jugendhilfe, Erziehung
und Bildung
- Hacker School gGmbH, Hamburg, AG
Hamburg, HRB 166269
Satzungszwecke: Bildung
- Schule im Aufbruch gGmbH, Berlin, AG
Charlottenburg, HRB 149695 B
Satzungszwecke: Forschung, Bildung,
internationale Beziehung,
bürgerschaftliches Engagement.

5.) Der Zweck der Gesellschaft kann auch
durch die Weitergabe von Mitteln an andere
Körperschaften für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des §
58 Abs. 1 AO verwirklicht werden. Die
Weitergabe von Mitteln betrifft alle
Vermögenswerte, insbesondere auch die
Erbringung von Dienstleistungen (z.B.
Finanz- und Personaldienstleistungen)
gegen Kostenübernahme. Ebenso darf die
Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des
§ 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne
des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen
ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft
zur Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke zur Verfügung stellen.

6.) Der Zweck der Gesellschaft kann ferner
durch die Übernahme der Trägerschaft für
nichtrechtsfähige Stiftungen und andere
gemeinnützige Projekte erfolgen, die den
satzungsgemäßen Zwecken der
Gesellschaft entsprechen.

7.) Vom Gesellschaftszweck
ausgeschlossen sind jedwede
erlaubnispflichtige Tätigkeiten,
insbesondere solche nach dem
Kreditwesengesetz.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 3 und 4 und
mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
23.12.2021
Nieswandt
3c)
Nach Änderung:
1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
2.) Zweck der Gesellschaft ist gem. § 52
AO
a) Nr. 1 die Förderung der Wissenschaft
und Forschung,
b) Nr. 4 die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe,
c) Nr. 5 die Förderung der Kunst und Kultur,
d) Nr. 7 die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe,
e) Nr. 9 die Förderung des
Wohlfahrtswesens,
f) Nr. 10 die Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden,
g) Nr. 12 die Förderung des Feuer-,
Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes
sowie der Unfallverhütung,
h) Nr. 13 die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens,
i) Nr. 15 die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit
j) Nr. 24 die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens,
k) Nr. 25 die Förderung des b+rgerlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke

3.) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht:
a) Im Bereich von Nr. 1 der Förderung von
Wissenschaft und Forschung durch
-die Erforschung von geeigneten Methoden,
Prozessen und digitalen
Unterstützungssystemen für die
kaufmännische Leitung von
gemeinnützigen Einrichtungen und
Sozialunternehmen,
-die Erforschung des gemeinnützigen
Sektors, insbesondere im Hinblick auf
geeignete Methoden zur effizienten
betriebswirtschaftlichen Steuerung, eine
optimale Mittelverwendung und abrechnung sowie die Entwicklung von
Sozialunternehmen im Allgemeinen,
- die kostenlose Veröffentlichung von
Forschungsergebnissen sowie Aufklärungsund Öffentlichkeitsarbeit,
- die Unterstützung der wissenschaftlichen
Begleitung von gemeinnützigen und
sozialunternehmerischen Projekten.

b) Im Bereich von Nr. 4 der Förderung von
Jugendhilfe durch
-die Unterstützung von Projekten zur
Entwicklungsförderung junger Menschen,
- die Unterstützung von Nachhilfe,
Hausaufgabenbetreuung und betreuten
Freizeitaktivitäten für Kinder und
Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich
benachteiligten Familien,
- die Unterstützung von Mentoren- und
Bildungspaten-Programmen,
-die Unterstützung von für die betroffenen
kostenlosen Kinderbetreuungsangeboten.
c) Im Bereich von Nr. 5 der Förderung von
Kunst und Kultur durch
-die Unterstützung bei der Planung und
Durchführung von kulturellen und
künstlerischen Projekten.

d) Im Bereich von Nr. 7 der Volks- und
Berufsbildung durch
- die Erstellung und/oder die Bereitstellung
von allgemeinen Informationen über die
Verwaltung, das Management und die
Entwicklung von gemeinnütziger
Organisation beispielsweise in Form von
Webinaren, eines Webportals oder Wiki,
von Pressearbeit und/oder eines
regelmäßigen Newsletters;
- die Konzipierung und Durchführung von
Kursen, Vorträgen und anderen
Veranstaltungen belehrender Art in denen
betriebswirtschaftliches Know-How und
Methoden zur kaufmännischen Leitung in
kostenlosen oder kostendeckenden
Seminaren, Webinaren, Workshops o.ä. an
gemeinnützige Einrichtungen,
Sozialunternehmen und andere
Interessierte vermittelt werden,
- das Anbieten einer kostenlosen
Grundberatung zum Management und zur
kaufmännischen Leitung von
gemeinnützigen Organisationen und
Sozialunternehmen. Hierzu kann auch eine
Anamnese der Aufbau- und
Ablauforganisation von Sozialunternehmen
gehören,
-die Unterstützung von Bildungsprojekten
zur Förderung von hilfebedürftigen sowie
von schwer oder nicht vermittelbaren
Personen,
- die Unterstützung von Nachhilfe,
Hausaufgabenbetreuung und betreuten
Freizeitaktivitäten für Kinder und
Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich
benachteiligten Familien,
-die Unterstützung von
Qualifizierungsmaßnahmen für
Ehrenamtliche, BFDler, FSJler etc.,
- die Unterstützung bei der Anbietung von
berufsvorbereitenden und
außerschulischen Maßnahmen,
-die Unterstützung von Ersatzschulträgern,
-die Unterstützung der Anbietung von
außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen mit
dem Ziel benachteiligten Jugendlichen eine
Berufsausbildung zu verschaffen,
- die Unterstützung von Sprachunterricht
für geflüchtete und zugewanderte
Personen.
- die Unterstütung von Veranstaltungen mit
dem Ziel, den Umgang mit Antisemitismus
und Antirassismus zu lernen und diesem zu
wehren,
- die Unterstützung von Projekten für eine
ganzheitliche um kompetenzorientierte
Bildung,
- die Unterstützung von Fortbildungen und
Schulungen,
- die Unterstützung von Veranstaltungen
mit dem Ziel Kinder und Jugendliche für
das Programmieren zu begeistern udn sie
an die Informationstechnologie
heranzuführen.

e) Im Bereich von Nr. 9 der Förderung des
Wohlfahrtswesens durch
- die Unterstützung der Aufklärung über
Möglichkeiten und Schwierigkeiten des
Bildungssystems,
-die Unterstützung der Information über
Ausmaß und Ursachen der Benachteiligung
auf dem Arbeitsmarkt,
- die Unterstützung der Durchführung von
sozialpädagogischen Maßnahmen.

f) Im Bereich von Nr. 10 der Förderung der
Hilfe für Flüchtlinge
- die Unterstützung von
Flüchtlingshilfeprojekten,
- die Unterstützung von Kultur-, Sport- und
Freizeitangeboten für Flüchtlinge,
- die Unterstützung der Förderung des
Zugangs von Flüchtlingen zu Angeboten
der Bildung, Arbeitsmarktintegration und
sozialen Integration.

g) Im Bereich von Nr. 12 der Förderung des
Katastrophen- und Zivilschutzes durch
- die Unterstützung von weltweiten
Nothilfeeinsätzen und pprojekten in
bedürftigen Gebieten.

h) Im Bereich von Nr. 13 der Förderung der
internationen Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur udn des
Völkerverständigungsgedankens durch
-die Unterstützung der Gestaltung und
Begleitung von interkulturellen oder
internationelen Begegnungen und
Austauschprojekten,
- die Unterstützung der Entwicklung von
transnationalen Netzwerken,

i) Im Bereich von Nr. 15 der Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit durch
- die Unterstützung von Bildungs- und
transkulturellen Projekten im globalen
Süden,
- die Untersützung von Planung und bau
von Infrastrukturprojekten.

4.) Die Zweckverwirklichung der
Gesellschaft erfolgt, neben der
unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger
Zwecke, auch im Sinne des § 57 Abs. 3 AO
durch das planmäßige Zusammenwirken
mit anderen steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das
planmäßige Zusammenwirken wird durch
ein arbeitsteiliges, aufeinander
abgestimmtes Vorgehen verwirklicht, um
gemeinsam die satzungsgemäßen Zwecke
zu verfolgen. Hierzu gehören insb. die
gemeinsame Planung, Kalkulation,
Durchführung und Abrechnung von
Maßnahmen und Projekten. Die
Gesellschaft übernimmt dabei
insbesondere selbst Service-, Verwaltungs-
, Finanz- und Personaldienstleistungen und
unterstützt damit die Zweckverwirklichung
ihrer Kooperationspartner.

Ein planmäßiges Zusammenwirken im
Sinne dieser Regelung erfolgt mit folgenden
steuerbegünstigten Körperschaften:
- Projektfabrik gGmbH, Witten, HRB AG
Bochum Nr. 13632
Satzungszwecke: Jugendhilfe, Kunst,
Bildung, Wohlfahrtswesen, Flüchtlinge
- Tausche Bildung für Wohnen e.V.,
Duisburg, VR AG Duisburg Nr. 5164
Satzungszwecke: Wissenschaft und
Forschung, Jugendhilfe, Bildung
- migration miteinander e.V., Witten, VR AG
Bochum Nr. 4796
Satzungszwecke: Flüchtlinge, Internat.
Gesinnung, Entwicklungszusammenarbeit -
Initiative Jugendhilfe, Bildung & Arbeit e.V.,
Lippstadt, VR AG Paderborn Nr. 40515
Satzungszwecke: Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesen
- Bildung für alle e.V., Freiburg, VR AG
Freiburg i.Br. Nr. 701832
Satzungszwecke: Bildung, Flüchtlinge
- Ingenieure ohne Grenzen e.V., Berlin, AG
Marburg, VR 2150
Satzungszwecke: Nothilfe,
Entwicklungszusammenarbeit,
Wissenschaft und Forschung, Bildung
- Discover Jewish Europe e.V., Berlin, AG
Charlottenburg, VR 35090 B
Satzungszwcke: Bildung, Kultur,
Völkerverständigung
- Bundesverband innovative
Bildungsprogramme e.V., AG
Charlottenburg, VR 34395
Satzungszwecke: Bildung,
Wohlfahrtswesen
- Phase BE - Bildung heißt Entwicklung
gGmbH, Hamburg, AG Hamburg, HRB
148836
Satzungszwecke: Jugendhilfe, Erziehung
und Bildung
- Hacker School gGmbH, Hamburg, AG
Hamburg, HRB 166269
Satzungszwecke: Bildung
- Schule im Aufbruch gGmbH, Berlin, AG
Charlottenburg, HRB 149695 B
Satzungszwecke: Forschung, Bildung,
internationale Beziehung,
bürgerschaftliches Engagement.

5.) Der Zweck der Gesellschaft kann auch
durch die Weitergabe von Mitteln an andere
Körperschaften für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des §
58 Abs. 1 AO verwirklicht werden. Die
Weitergabe von Mitteln betrifft alle
Vermögenswerte, insbesondere auch die
Erbringung von Dienstleistungen (z.B.
Finanz- und Personaldienstleistungen)
gegen Kostenübernahme. Ebenso darf die
Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des
§ 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne
des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen
ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft
zur Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke zur Verfügung stellen.

6.) Der Zweck der Gesellschaft kann ferner
durch die Übernahme der Trägerschaft für
nichtrechtsfähige Stiftungen und andere
gemeinnützige Projekte erfolgen, die den
satzungsgemäßen Zwecken der
Gesellschaft entsprechen.

7.) Vom Gesellschaftszweck
ausgeschlossen sind jedwede
erlaubnispflichtige Tätigkeiten,
insbesondere solche nach dem
Kreditwesengesetz.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
24.02.2023
Nieswandt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.