Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeobjekten, sowie der Vertrieb von Immobilien im Hinblick auf die Schaffung von breitgestreutem Eigentum für weite Kreise der Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
German Nogueira Perez
Pfungstadt
Prokurist(in)
Christos Potikoglou
Mommenheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 24.01.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 22 Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Die Eintragung vom 14.11.2013 war zu röten und der Unternehmensvertrag auf erneute Anmeldung neu einzutragen. Der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2013 lag ein falscher Vertragsentwurf vor.
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2001 zuletzt geändert am 24.08.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § 3 (Stammeinlagen und Stammkapital), § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 8 (Grundsätze des Haushaltsrechts) beschlossen. Darüber hinaus ist der bisherige § 12 (Übernahmerecht) entfallen, die Nummerierung der folgenden §§ wurde entsprechend angepasst § 12 (Bekanntmachungen) vormals § 13 und § 13 (Auslegungsgrundsätze, Kosten, Steuern) vormals § 14.
Unternehmensvertrag
Mit der bauverein AG, Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 1261) als herrschendem Unternehmen ist am 30.09.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.