Verwaltung von Haus- und Grundbesitz im privaten und gewerblichen Bereich, Bewertung von Immobilien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Geschäftsführer können durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB ist auch dann zulässig wenn sich alle Geschäftsanteile in der Hand des von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführers selbst befinden. Soweit ein Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, bleibt diese Befreiung auch dann bestehen, wenn sich alle Geschäftsanteile an der Gesellschaft in der Hand des von den Beschränkungen befreiten Geschäftsführers vereinigen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marc Bonsack
Kaarst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14. November 1996
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 9. Januar 1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 5 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.