Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und dem Kassenführer. Jeder vertritt einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 S.3 BGB wie folgt beschränkt: Für Rechtsgeschäfte ab 5.000,00 Euro vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, für Rechtsgeschäfte ab 15.000,00 Euro und Rechtsgeschäfte über Grundvermögen oder die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten bedarf es außerdem eines Beschlusses durch die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Detlef Virkus
Herbolzheim
Vorstand
Klaus Peter Engler
Herbolzheim
Vorstand
Daniel Gann
Ettenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.02.2014.
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck des Vereins), 7 (Haushalt) und 8 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen.