der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von Immobilien und Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Markus Schindele
Baiersbronn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2012.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens "Schindele Holding GmbH", Baiersbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 430863) um 1.830.000,00 EUR auf 1.855.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schindele Holding GmbH", Baiersbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 430863) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die 1. von ihr gehaltene Beteiligung an der Schindele GmbH, Baiersbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 430223) 2. von ihr gehaltene Beteiligung an der Schindele GmbH, Oberseifersdorf (Amtsgericht Dresden HRB 3061) 3. Forderung aus Gewerbesteuerüberzahlung 2012 4. Forderung aus Körperschaftssteuerrückforderung, Soli 2012 5. Verbindlichkeit gegenüber der Schindele GmbH, Baiersbronn aus Verlustübernahme-Verrechnungskonto sowie 6. Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer 2012 und 2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.