Der erste und der zweite Vorsitzende bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zur Aufnahme einer Dauerschuldverpflichtung (z.B. Kreditaufnahme oder Arbeitsvertrag) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Freese
Upgant-Schott
Vorstand
Elke de Boer
Marienhafe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 25.03.2018.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.