Handelsregister · VR 3241

Registerinformationen

Imkerverein Kirchhain und Umgebung · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Imkerverein Kirchhain und Umgebung
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Kirchhain

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3241
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
21.01.2022
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Werner Gemmecker

Stadtallendorf

Vorstand

Karin Petzoldt-Treibert

Kirchhain

Vorstand

Kathrin Dippel

Stadtallendorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 11.02.1990 zuletzt geändert am 08.02.1998
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2008 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2016 mit Nachtrag vom 15.04.2016 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 11 (Vorstand) und 12 (Zuständigkeit und Beschlussfassung des Vorstandes) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Datenschutz), 12 (Zuständigkeit und Beschlussfassung des Vorstandes) sowie 13 (Obleute für Sonderaufgaben) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 05.03.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Änderungsbeschluss Blatt 41-44 d. A.
  • Anmeldung Blatt 1 Sonderband;
  • Satzung Blatt 11-19 Hauptakte;
  • Spalte 3 a) bzgl. Vorstandsbezeichnungen von Amts wegen berichtigt.
  • Beschluss Blatt 4 ff. Sonderband
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer.
  • Geschäfte über 500,00 Euro im Einzelfall bedürfen der Zustimmung des Vorstandes, Geschäfte über 2000,00 Euro im Einzelfall bedürfen der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 21 Sonderband
  • Beschluss Blatt 22 Sonderband
  • Neufassung der Satzung Blatt 23 ff Sonderband
  • Beschluss Blatt 30 Sonderband
  • Neuer Satzungswortlaut Blatt 31 ff Sonderband
  • Fall 9
  • Anmeldung Blatt 34 ff Sonderband
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Anmeldung Blatt 36 Sonderband
  • Beschluss Blatt 37 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.