Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Je zwei von ihnen sind vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.000,00 DEM im Einzelfall der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.
Satzung Blatt 12-15 der Akten
Beschluss Blatt 72 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 04.08.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 655 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 20.03.2006.
Satzung
Satzung vom 23.03.1986 zuletzt geändert am 15.11.1997
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