Handelsregister · HRB 1955

Registerinformationen

IMF Modell- und Formenbau Illertal GmbH · Amtsgericht Ulm

Unternehmen

Stammdaten

Firma
IMF Modell- und Formenbau Illertal GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Staig
Geschäftsanschrift
Gassenäcker 45, 89195 Staig

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 1955
Gericht
Amtsgericht Ulm
Letzte Eintragung
13.03.2026
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Modell- und Formenbau jeglicher Art.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Norbert Egner

Pfaffenhofen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Marcus Gelbach

Neu-Ulm

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.11.1987 zuletzt geändert am 12.2.1998
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
  • Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf EUR umgestellt und um 523,92 EUR auf 90.000,00 EUR erhöht.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.04.2006.
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 31
  • Tag der ersten Eintragung: 04.02.1988

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 11.03.2026 (1 IN 85/26) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.