Projektentwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie gewerblicher Grundstückshandel
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Uhlig Andreas
Dresden
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.11.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,406 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 7 (Gesellschafterbeschlüsse) sowie die Streichung des § 20 (Gründungskosten) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2015 hat die Änderung der Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.03.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Kontor für Wohnhaus- und Eigenheimbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 10620) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.