Der Ex- und Import sowie der Handel mit Textilien jeglicher Art und hiermit verbundenen Nebengeschäften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann bei mehreren Geschäftsführern einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann ferner ein jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Georges Vasiliadis
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30. Mai 2001
Freitext
Beschluss Blatt 9 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 5ff Sonderband
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