Verwahrung, Verwaltung und Distribution von Gütern aller Art, insbesondere von Bild- und Tonträgern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer durch Beschluß einzelnen oder allen Geschäftsführern und zwar unabhängig voneinander, die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer gestattet werden, im Namen der Gesellschaft auch mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Guido Franken
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17. Dezember 1996 zuletzt geändert am 26. Januar 2001
Die Gesellschafterversammlung vom 27. August 2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28. September 2009 hat beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 10 (Jahresabschluss) um einen Absatz 4 zu erweitern; § 11 (Gewinnausschüttung) Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 14. Februar 1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 42 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 54 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 57 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.