Handelsregister · VR 5413

Registerinformationen

Ikarus-Luftsportclub Schleißheim eingetragener Verein · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ikarus-Luftsportclub Schleißheim eingetragener Verein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Oberschleißheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 5413
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
22.06.2023
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andi Purde

München

Vorstand

Dorian Wunderlich

München

Vorstand

Mike Kästner

Markt Schwaben

Vorstand

Martin Bauer

Oberschleißheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 08.07.1954 zuletzt geändert am 11.11.2000
  • Die Mitgliederversammlungen vom 02.03.2002 und 09.11.2002 haben die Änderung der §§ 8 und 19 neu der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2006 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand) und 13 (Beschussfassung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2012 hat die Änderung der §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 11 (Die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2013 hat die Änderung der §§ 11 (Mitgliederversammlung) und 13 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 28.07.1954. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 157 So.
  • Prot. Bl. 160,161 172 und 173
  • Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Verträgen mit wiederkehrenden Zahlungen von jährlich mehr als 6.000,-- EUR oder einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Zu Rechtsgeschäften, die über einem Wert von 15.000,-- EUR hinaus gehen, ist der Vorstand berechtigt, wenn das Geschöft von der Mitgliederversammlung oder vorab von einem entscheidungsbefugten Ausschuss genehmigt wird.
  • Neue Satzung Bl. 182 SB.
  • Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 187 SB.
  • Berichtigung zu Eintrag Nr. 7.
  • Protokoll Bl. 190 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 191 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.