Handelsregister · GnR 251
Chronologischer Auszug
IGH Einkaufs- und Marketing eG · Amtsgericht Düren
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) IGH Einkaufs- und Marketing eG b) Schleiden Geschäftsanschrift: Kölner Straße 71, 53937 Schleiden c) die Erbringung umfassender Dienst- und Betreuungsleistungen, insbesondere der gemeinsame Einkauf, die Vermittlung von Artikeln für Haustechnik/Sanitär, Heizung und Klima (SHK) und artverwandten Waren aus dem In- und Ausland an Mitglieder. | Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 70 % des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Vorstandsmitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Schnigge, Matthias, Schleiden, *XX.XX.XXXX Vorstand: Heinen, Martin, Alfter, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 19.05.2017 Die Generalversammlung vom 27.04.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Ziffer (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Kempen (bisher Amtsgericht Krefeld GnR 256) nach Schleiden beschlossen. | a) 25.09.2018 Mertens b) Tag der ersten Eintragung: 08.02.2018 Amtsgericht Krefeld | |
| 2 | Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 70 % des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. | a) Die Generalversammlung vom 16.09.2022 / 22.09.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Kündigung), § 6 Abs. 1 und 2 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 23 Abs. 2 b (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten) und § 33 Abs. 3 (Abstimmung und Wahlen) beschlossen. | a) 11.09.2024 Hürtgen b) Satzungsbestimmung zur Nachschusspflicht von Amts wegen ergänzt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.