Handelsregister · HRA 2526
Chronologischer Auszug
IFG Ingolstadt Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechtes der Stadt Ingolstadt · Amtsgericht Ingolstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) IFG Ingolstadt Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechtes der Stadt Ingolstadt b) Ingolstadt c) (1) Dem Kommunalunternehmen werden nach Art. 89 Abs. 2 Satz 1 GO die Aufgaben der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Tourismusförderung übertragen. Zu diesem Zweck ist das Unternehmen berechtigt, alle hierfür notwendigen und förderlichen Geschäfte zu betreiben, soweit die Voraussetzungen des Art. 87 GO vorliegen. In diesem Zusammenhang kann es - Grundstücke erwerben, erschließen, entwickeln, vorhalten und veräußern, - Geschäftsbauten und Gewerberäume errichten, vermieten und verpachten, - Parkeinrichtungen bauen, erwerben und betreiben, - Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur durchführen, - Standort- und Stadtmarketing auf regionaler und überregionaler Basis betreiben, - Existenzgründungen und Entwicklungszentren fördern, - Aufgaben, die der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur dienen und solche, die die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Erhaltung bestehender fördern, wahrnehmen. (2) Das Standort- und Stadtmarketing umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten: - Analyse der Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur, - Information über Standortvorteile und Fördermaßnahmen, - Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen, Maßnahmen der Gewerbebestandssicherung, - Beratung und Betreuung von Unternehmen, insbesondere in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen, - Förderung überbetrieblicher Kooperation - Förderung der Wissenschaften und Lehre. (3) Die Tourismusförderung umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten: - Die Anzahl der Reisenden nach Ingolstadt zu vergrößern, die individuelle Aufenthaltsdauer zu verlängern und die Tagesausgaben hierfür zu steigern, - den Auslastungsgrad der Unterkunftsbetriebe zu verbessern, - die Entwicklung der Stadt Ingolstadt zum Tourismus- und Tagungsort sowie Bau und Betrieb hierfür erforderlicher Einrichtungen, - die Koordination und Verbesserung der Angebote für den Städtetourismus, - die Intensivierung von Werbung, PR und Welcomeservice und - die verstärkte Akquisition von Kongressen und Tagungen. (4) Das Kommunalunternehmen ist nach Art. 89 Abs. 1 Satz 2 GO berechtigt, andere gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, zu betreiben, sich an solchen zu beteiligen, ihre Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten und alle einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Dabei ist sicher zu stellen, dass die für eine Beteiligung der Stadt Ingolstadt geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden. Die Vorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern bleiben unberührt. (5) Das Kommunalunternehmen verfolgt mit dem vorstehend genannten Gegenstand ausschließlich öffentliche, gemeinwohlorientierte Zwecke im Sinne des Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung, die sich an den kommunalpolitischen Zielfestlegungen der Stadt Ingolstadt zu orientieren haben. (6) Das Unternehmen ist zu einem leistungsstarken sowie ökologischen und sozialen Belangen dienenden Dienstleistungsunternehmen zu entwickeln. (7) Das Unternehmen ist so zu führen, zu steuern und zu überwachen, dass es unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und des Grundsatzes der Sparsamkeit seinen Unternehmenszweck nachhaltig erfüllt. Es soll eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaften, soweit dadurch die Erfüllung des Unternehmenszwecks nicht beeinträchtigt wird. (8) Das Kommunalunternehmen besitzt nicht die Dienstherrnfähigkeit für Beamte. | a) Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird das Unternehmen durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Lorenz, Herbert, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. Richler, Werner, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kürzinger, Inge, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX Zehetbauer, Hans, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen gem. Art. 89 BayGO) Satzung vom 28.07.2011. b) Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IFG Ingolstadt GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 58). | a) 29.08.2011 Götz |
| 2 | b) Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Lorenz, Herbert, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Richler, Werner, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX | a) 22.05.2012 Schneider | |||
| 3 | a) Geändert, nun: Der Vorstand besteht aus einer Person; er vertritt das Unternehmen allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird das Unternehmen durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 24.05.2012, bekanntgemacht am 30.05.2012, die Änderung des § 4 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 13.06.2012 Schneider | ||
| 4 | a) Geändert, nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es das Kommunalunternehmen allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird das Unternehmen durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt: Vorstand: Forster, Norbert, Hitzhofen-Hofstetten, *XX.XX.XXXX | a) Die Stadtrat hat mit Beschluss vom 26.07.2012 (in Kraft getreten am 01.10.2012) die Änderung des § 4 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 13.11.2012 Schneider | ||
| 5 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Lorenz, Herbert, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX | a) 06.06.2013 Schneider | |||
| 6 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Gedrich, Claudia, Augsburg, *XX.XX.XXXX | a) 10.06.2013 Schneider | |||
| 7 | a) Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 25.07.2013 die Änderung des § 8 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats) der Satzung beschlossen. | a) 02.10.2013 Schneider | |||
| 8 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Scherer, Wolfgang, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX | a) 05.09.2014 Schneider | |||
| 9 | a) Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat in der Sitzung vom 02.05.2014 die Änderung der §§ 5 (Aufgaben des Vorstands) und 6 (Der Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen. | a) 10.11.2014 Schneider | |||
| 10 | Prokura erloschen: Kürzinger, Inge, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Krieglmeier, Andreas Josef, Hepberg, *XX.XX.XXXX | a) 29.12.2017 Modlmeyr | |||
| 11 | Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Krieglmeier, Andreas Josef, Hepberg, *XX.XX.XXXX | a) 25.01.2018 Modlmeyr | |||
| 12 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Schulz, Thomas, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Zehetbauer, Hans, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Scherer, Wolfgang, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX | a) 02.05.2019 Schneider | |||
| 13 | b) Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Forster, Norbert, Hitzhofen-Hofstetten, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Vorstand: Dr. rer. nat. Rosenfeld, Georg, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 20.05.2019 Modlmeyr | |||
| 14 | Prokura erloschen: Krieglmeier, Andreas Josef, Hepberg, *XX.XX.XXXX | a) 12.09.2019 Modlmeyr | |||
| 15 | Prokura erloschen: Gedrich, Claudia, Augsburg, *XX.XX.XXXX | a) 10.10.2019 Modlmeyr | |||
| 16 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Conradi, Dirk, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX | a) 03.12.2019 Modlmeyr | |||
| 17 | Prokura erloschen: Schulz, Thomas, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2020 Modlmeyr | |||
| 18 | a) Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat in der Sitzung vom 07.05.2020 die Änderung des § 8 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats) der Satzung beschlossen. Die Änderungssatzung wurde ausgefertigt am 14.07.2020 und bekanntgegeben am 22.07.2020. | a) 03.01.2022 Vock | |||
| 19 | a) Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat mit Beschluss vom 26.07.2022 (in Kraft getreten am 01.09.2022) die Satzung neu gefasst. | a) 17.01.2023 Vock |
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