Handelsregister · HRB 202270

Registerinformationen

IFE Bürgerwindpark Westoverledingen GmbH · Amtsgericht Aurich

Unternehmen

Stammdaten

Firma
IFE Bürgerwindpark Westoverledingen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Westoverledingen
Geschäftsanschrift
Steenfelder Dorfstraße 28, 26810 Westoverledingen
Kapital
25.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 202270
Gericht
Amtsgericht Aurich
Letzte Eintragung
09.07.2026
Abrufstand
22.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Gesellschaft ist das direkte oder indirekte Halten von Beteiligungen an Unternehmen, die Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien entwickeln, planen, erstellen oder betreiben sowie der zu diesem Zwecke notwendige Erwerb und Verkauf von Grundstücken.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Wolfram von Braunschweig

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Andreas Nolting

Essen

Einzelprokura
Geschäftsführer(in)

Jan-Hendrik Siemens

Hamburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2012
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma) und § 3 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2026 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2026 mit der Windpark Falke GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 213957) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.