Vertrieb von Natursteinen aller Art im Groß- und Einzelhandel sowie die Erbringung damit zusammenhängender Nebenleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen. Die Gesellschafter können einem oder mehreren Geschäftsführer/n Alleinvertretungsberechtigung erteilen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer gestattet werden, im Namen der Gesellschaft auch mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marion Leo
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 1. April 1996
Die Gesellschafterversammlung vom 19. Januar 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Kaarst beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 19. Juli 1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 1 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 17 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 18 f. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.