Handelsregister · VR 10259

Chronologischer Auszug

Idarer Männergesangverein · Amtsgericht Bad Kreuznach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Idarer Männergesangverein

b)
Idar-Oberstein
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen
vertritt den Verein allein.

b)
Vorsitzender:
Müller, Karl-Heinz, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Breier, Werner, Mörschied, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 18.10.1946 zuletzt geändert am 22.02.1991
a)
19.06.2006
Hau

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.07.1919
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
Amtsgericht Idar-Oberstein 259
getreten. Freigegeben am
19.06.2006.
2b)
Vorsitzender:
Schöfferle, Klaus, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Stellvertretender Vorsitzender:
Bauer, Manfred, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nicht mehr
Vorsitzender:
Müller, Karl-Heinz, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Breier, Werner, Mörschied, *XX.XX.XXXX
a)
06.03.2007
Bittner
3a)
Vertretung geändert:
Die Liquidatoren vertreten gemeinsam.

b)
Liquidator:
Müller, Karl-Heinz, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX
Liquidator:
Klein, Hans-Günter, Sensweiler, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schöfferle, Klaus, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Bauer, Manfred, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
10.06.2024
Theißen

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.