Die interkulturelle Beratung und das Assignment-Management
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Fritz Audebert
Passau
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten, der nicht Vorstand der Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte abzuschließen. Zweigniederlassung
ICUnet.AG Zweigniederlassung Hamburg
Hamburg
Zweigniederlassung
ICUnet.AG Zweigniederlassung Köln
Köln
Zweigniederlassung
ICUnet.AG Zweigniederlassung Hauzenberg
Hauzenberg
Prokurist(in)
Agnes Schmidt
Hofkirchen
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.10.2000 zuletzt geändert am 29.06.2001
Die Hauptversammlung vom 10.08.2005 hat die Änderung des § 8 (Vertretung) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.05.2010 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung. Die Bestimmung über das genehmigte Kapital wurde aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 17.04.2015 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung eigener Aktien um 1.485,00 EUR auf 58.515,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Grundkapital), 19 (Gewinnverwendung) und 22 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 17.04.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 141.485,00 EUR und die Änderung des § 3 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an für die Dauer von fünf Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch die Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um einen Nennbetrag von 25.000 EUR zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, über den Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte festzulegen (genehmigtes Kapital)
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.12.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 15 SB;
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 22.10.2001 mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 120646) einen Teilgewinnabführungsvertrag (Beteiligung 200.000 DM) geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 10.08.2005 zugestimmt.
Die Gesellschaft hat am 07.03.2003 mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 120646) einen Teilgewinnabführungsvertrag (Beteiligung 25.000 EUR) geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 10.08.2005 zugestimmt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die KEWA International Relocation (KIR) GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 62797) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2008 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.10.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.10.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.