Handelsregister · HRB 104798
Chronologischer Auszug
ICI gemeinnütziges Institut für Cultural Inquiry Berlin GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) ICI gemeinnütziges Institut für Cultural Inquiry Berlin GmbH b) Berlin c) Die Förderung von Wissenschaft im Bereich der interdisziplinären Kulturforschung durch die Unterhaltung eines unabhängigen Forschungsinstituts. Das Institut soll sich dabei der Erforschung von Kulturen in deren spannungsreicher Vielfalt widmen und von einem umfassenden Kulturbegriff ausgehen, der neben Erscheinungen der künstlerischen Hochkultur unter anderem auch Wissensund Subkulturen einschließt, wie auch Lebensformen, die sich etwa aufgrund von Ethnizität, Religion, Klasse, Sexualität und Geschichte voneinander abgrenzen. Im Blickpunkt soll insbesondere die Frage stehen, wie interkulturelle Spannungen entstehen und zu bedrohlichen Konflikten führen, aber auch fruchtbare Erneuerungen ermöglichen und als sinnstiftende Bereicherung erfahrbar werden können. Die Förderung kultureller Zwecke, soweit diese als besonders förderungswürdig i.S. der Vorschriften des ESTG anerkannt sind. Der Unternehmensgegenstand wird insbesondere, jedoch nicht ausschließlich verwirklicht durch - Durchführung von Forschungsvorhaben - Beförderung des internationalen und interdisziplinären Austausches von Forschungsergebnissen, Erkenntnissen und Erfahrungen im Bereich des Unternehmensgegenstandes durch Tagungen, Workshops, Seminare oder Kolloquien - Vermittlung der Forschungsergebnisse wie der aus dem Erfahrungsaustausch gewonnenen Erkenntnisse an die breitere interessierte Öffentlichkeit durch Konferenzen, Vorträge, Veröffentlichungen, etc. Die Förderung kultureller Zwecke wird verwirklicht durch die Durchführung oder Unterstützung von kulturellen Projekten, wie Ausstellungen, Performances (Theater, Tanz, u.ä.) oder Lesungen. Die Unterstützungsleistungen erfolgen dabei entweder durch die Gestellung von Sachmitteln, insbesondere die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten der Gesellschaft oder durch finanzielle Zuwendungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und somit steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Holzhey, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 01.11.2006 | a) 27.11.2006 Möschter b) Gesellschaftsvertrag Bl. 9 - 12 | |
| 2 | c) Die Förderung von Wissenschaft im Bereich der interdisziplinären Kulturforschung durch die Unterhaltung eines unabhängigen Forschungsinstituts. Das Institut soll sich dabei der Erforschung von Kulturen in deren spannungsreicher Vielfalt widmen und von einem umfassenden Kulturbegriff ausgehen, der neben Erscheinungen der künstlerischen Hochkultur unter anderem auch Wissensund Subkulturen einschließt, wie auch Lebensformen, die sich etwa aufgrund von Ethnizität, Religion, Klasse, Sexualität und Geschichte voneinander abgrenzen. Im Blickpunkt soll insbesondere die Frage stehen, wie interkulturelle Spannungen entstehen und zu bedrohlichen Konflikten führen, aber auch fruchtbare Erneuerungen ermöglichen und als sinnstiftende Bereicherung erfahrbar werden können. Die Förderung kultureller Zwecke, soweit diese als besonders förderungswürdig i.S. der Vorschriften des ESTG anerkannt sind. Der Unternehmensgegenstand wird insbesondere, jedoch nicht ausschließlich verwirklicht durch - Durchführung von Forschungsvorhaben - Beförderung des internationalen und interdisziplinären Austausches von Forschungsergebnissen, Erkenntnissen und Erfahrungen im Bereich des Unternehmensgegenstandes durch Tagungen, Workshops, Seminare oder Kolloquien - Vermittlung der Forschungsergebnisse wie der aus dem Erfahrungsaustausch gewonnenen Erkenntnisse an die breitere interessierte Öffentlichkeit durch Konferenzen, Vorträge, Veröffentlichungen, etc. Die Förderung kultureller Zwecke wird verwirklicht durch die Durchführung oder Unterstützung von kulturellen Projekten, wie Ausstellungen, Performances (Theater, Tanz, u.ä.) oder Lesungen. Die Unterstützungsleistungen erfolgen dabei entweder durch die Gestellung von Sachmitteln, insbesondere die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten der Gesellschaft oder durch finanzielle Zuwendungen. Die Unterstützung beschränkt sich dabei auf die Projekte von gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und somit steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft kann diejenigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.01.2007 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Unternehmensgegenstand). | a) 25.01.2007 Dr. Gradl | |||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Christinenstr. 18/19, 10119 Berlin | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Geschäftsjahr). | a) 02.12.2009 Dr. Lehmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.