Handelsregister · HRB 104798

Chronologischer Auszug

ICI gemeinnütziges Institut für Cultural Inquiry Berlin GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ICI gemeinnütziges Institut für
Cultural Inquiry Berlin GmbH

b)
Berlin

c)
Die Förderung von Wissenschaft
im Bereich der interdisziplinären
Kulturforschung durch die Unterhaltung eines unabhängigen Forschungsinstituts. Das Institut soll
sich dabei der Erforschung von
Kulturen in deren spannungsreicher Vielfalt widmen und von einem umfassenden Kulturbegriff
ausgehen, der neben Erscheinungen der künstlerischen Hochkultur unter anderem auch Wissensund Subkulturen einschließt, wie
auch Lebensformen, die sich etwa
aufgrund von Ethnizität, Religion,
Klasse, Sexualität und Geschichte
voneinander abgrenzen. Im Blickpunkt soll insbesondere die Frage
stehen, wie interkulturelle Spannungen entstehen und zu bedrohlichen Konflikten führen, aber auch
fruchtbare Erneuerungen ermöglichen und als sinnstiftende Bereicherung erfahrbar werden können.
Die Förderung kultureller Zwecke, soweit diese als besonders
förderungswürdig i.S. der Vorschriften des ESTG anerkannt
sind.
Der Unternehmensgegenstand
wird insbesondere, jedoch nicht
ausschließlich verwirklicht durch
- Durchführung von Forschungsvorhaben
- Beförderung des internationalen und interdisziplinären Austausches von Forschungsergebnissen, Erkenntnissen und Erfahrungen im Bereich des Unternehmensgegenstandes durch Tagungen, Workshops, Seminare oder
Kolloquien
- Vermittlung der Forschungsergebnisse wie der aus dem Erfahrungsaustausch gewonnenen Erkenntnisse an die breitere interessierte Öffentlichkeit durch Konferenzen, Vorträge, Veröffentlichungen, etc.
Die Förderung kultureller Zwecke wird verwirklicht durch die
Durchführung oder Unterstützung von kulturellen Projekten,
wie Ausstellungen, Performances
(Theater, Tanz, u.ä.) oder Lesungen. Die Unterstützungsleistungen
erfolgen dabei entweder durch die
Gestellung von Sachmitteln, insbesondere die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten der Gesellschaft oder durch finanzielle
Zuwendungen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und somit steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Holzhey, Christoph, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
01.11.2006
a)
27.11.2006
Möschter
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 9 - 12
2c)
Die Förderung von Wissenschaft
im Bereich der interdisziplinären
Kulturforschung durch die Unterhaltung eines unabhängigen Forschungsinstituts. Das Institut soll
sich dabei der Erforschung von
Kulturen in deren spannungsreicher Vielfalt widmen und von einem umfassenden Kulturbegriff
ausgehen, der neben Erscheinungen der künstlerischen Hochkultur unter anderem auch Wissensund Subkulturen einschließt, wie
auch Lebensformen, die sich etwa
aufgrund von Ethnizität, Religion,
Klasse, Sexualität und Geschichte
voneinander abgrenzen. Im Blickpunkt soll insbesondere die Frage
stehen, wie interkulturelle Spannungen entstehen und zu bedrohlichen Konflikten führen, aber auch
fruchtbare Erneuerungen ermöglichen und als sinnstiftende Bereicherung erfahrbar werden können.
Die Förderung kultureller Zwecke, soweit diese als besonders
förderungswürdig i.S. der Vorschriften des ESTG anerkannt
sind.
Der Unternehmensgegenstand
wird insbesondere, jedoch nicht
ausschließlich verwirklicht durch
- Durchführung von Forschungsvorhaben
- Beförderung des internationalen und interdisziplinären Austausches von Forschungsergebnissen, Erkenntnissen und Erfahrungen im Bereich des Unternehmensgegenstandes durch Tagungen, Workshops, Seminare oder
Kolloquien
- Vermittlung der Forschungsergebnisse wie der aus dem Erfahrungsaustausch gewonnenen Erkenntnisse an die breitere interessierte Öffentlichkeit durch Konferenzen, Vorträge, Veröffentlichungen, etc.
Die Förderung kultureller Zwecke wird verwirklicht durch die
Durchführung oder Unterstützung von kulturellen Projekten,
wie Ausstellungen, Performances
(Theater, Tanz, u.ä.) oder Lesungen. Die Unterstützungsleistungen
erfolgen dabei entweder durch die
Gestellung von Sachmitteln, insbesondere die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten der Gesellschaft oder durch finanzielle
Zuwendungen. Die Unterstützung
beschränkt sich dabei auf die Projekte von gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und somit steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft kann diejenigen
Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die geeignet erscheinen,
den Zweck der Gesellschaft zu
fördern.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.01.2007
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Unternehmensgegenstand).
a)
25.01.2007
Dr. Gradl
3b)
Geschäftsanschrift:
Christinenstr. 18/19, 10119 Berlin
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2009 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert in
§ 4 (Geschäftsjahr).
a)
02.12.2009
Dr. Lehmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.