Handelsregister · HRB 711886
Chronologischer Auszug
Ichiban Sushi-Grill Freiburg GmbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ichiban Sushi-Grill Freiburg GmbH b) Freiburg im Breisgau Geschäftsanschrift: Breisacher Straße 147, 79106 Freiburg im Breisgau c) Der Betrieb einer gastronomischen Einrichtung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Geschäftsführer: Miu, Nham Song, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2014. | a) 01.09.2014 Fischer | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 14.04.2016 (8 IN 109/16) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 15.04.2016 Drayer | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 01.06.2016 (8 IN 109/16) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 01.06.2016 (8 IN 109/16) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 02.06.2016 Drayer | ||||
| 4 | b) Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Miu, Nham Song, Braunfels, *XX.XX.XXXX | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar vom 06.02.2018 (3 IN 67/17) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Wetzlar, 3 IN 67/17) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 13.02.2018 Volkmer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.