Handelsregister · HRB 32224

Chronologischer Auszug

IceMotion Sportförderung gGmbH · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Obermayr International School
Hochheim/Rhein-Main gGmbH

b)
Hochheim am Main
Geschäftsanschrift:
Hohenstaufenstraße 7, 65189 Wiesbaden

c)

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Dritten Abschnitt
"Steuerbegünstige Zwecke" gemäß §§ 51 ff
Abgabenordnung (AO).

Zweck des Unternehmens ist die Erziehung
und Bildung im Geist der europäischen
Integration.

In die Schulen (Ersatz- und
Ergänzungsschulen i.S.d. HScHG) werden
Schülerinnen und Schüler aufgenommen,
die die einschlägigen schulrechtlichen
Aufnahmevoraussetzungen hierfür
nachweisen. Eine Sonderung und
Ablehnung der Schülerinnen und Schüler
nach den Besitzverhältnissen der Eltern,
ihrer Herkunft, ihrer Heimat, ihrer
Abstammung oder Rasse, ihrer Sprache
oder auf Grund einer Behinderung, ihres
Glaubens sowie ihrer politischen oder
religiösen Anschauungen wird nicht
gefördert. Einschränkend hierzu gilt für
Ergänzungsschulen oder sonstige
schulische Maßnahmen, dass bei 25 % der
Schülerinnen und Schüler keine Sonderung
nach den Besitzverhältnissen der Eltern im
Sinne des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG und des
Hessischen Schulgesetzes vorgenommen
werden darf.

Gegenstand des Unternehmens ist die
Trägerschaft eines Zweckbetriebs im Sinne
des § 65 AO, insbesondere der Betrieb
einer Schule gemäß § 171 Hessisches
Schulgesetz (sog. Ersatzschule) und § 175
Hessisches Schulgesetz (sog.
Ergänzungsschule) und die
sozialpädagogische Betreuung nach bzw.
während der Schulzeit sowie in den
Schulferien. Dazu kann auch die
Verpflegung in der Schule gehören.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Obermayr, Gerhard, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2020
a)
18.12.2020
Rothe

b)
Fall 1
2c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Dritten Abschnitt
"Steuerbegünstigte Zwecke" gemäß §§ 51
ff. Abgabenordnung (AO).

Zweck des Unternehmens ist die Erziehung
und Bildung im Geist der europäischen
Integration.

In die Schulen (Ersatz- und
Ergänzungsschulen i.S.d. HSchG) werden
Schülerinnen und Schüler aufgenommen,
die die einschlägigen schulrechtlichen
Aufnahmevoraussetzungen hierfür
nachweisen. Eine Sonderung und
Ablehnung der Schülerinnen und Schüler
nach den Besitzverhältnissen der Eltern,
ihrer Herkunft, ihrer Heimat, ihrer
Abstammung oder Nationalität, ihrer
Sprache oder auf Grund einer Behinderung,
ihres Glaubens sowie ihrer politischen oder
religiösen Anschauungen wird nicht
gefördert. Einschränkend hierzu gilt für
Ergänzungsschulen und sonstige
schulische Maßnahmen, dass bei 25% der
Schülerinnen und Schüler keine Sonderung
nach den Besitzverhältnissen der Eltern im
Sinne des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG und des
Hessischen Schulgesetzes vorgenommen
werden darf.
Die Gesellschaft darf ihre Satzungszwecke
auch durch Hilfspersonen ( § 57 Abs. 1
Satz 2 AO) erfüllen. Sie kann gemäß § 57
Abs. 3 AO planmäßig mit mindestens einer
weiteren Körperschaft, die im Übrigen die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO und
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfüllt, im Rahmen
der Verfolgung der steuerbegünstigen
satzungsmäßigen Zwecke tätig werden.
Dazu können Gesellschaften gegründet
oder Kooperationen zur unmittelbaren
Zweckverwirklichung eingegangen werden.
Derzeit bestehen Kooperationen zur
Verwirklichung der eigenen
steuerbegünstigten Vereinszwecke mit den
folgenden Gesellschaften:
Obermayr Kids' Bistro GmbH
Kids' Bistro Rhein-Main GmbH
OTS Gebäudereinigung GmbH."

Gegenstand des Unternehmens ist die
Trägerschaft eines Zweckbetriebs im Sinne
des § 65 AO, insbesondere der Betrieb
einer Schule gemäß§ 171 Hessisches
Schulgesetz (sog. Ersatzschule) und § 175
Hessisches Schulgesetz (sog.
Ergänzungsschule) und die
sozialpädagogische Betreuung nach bzw.
während der Schulzeit sowie in den
Schulferien. Dazu kann auch die
Verpflegung in der Schule gehören.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck des
Unternehmens), 3 (Gegenstand des Unternehmens), 12
(Mittelverwendung) sowie 17 (Teilunwirksamkeit)
beschlossen.
a)
01.12.2023
Beer

b)
Fall 2
3a)
IceMotion Sportförderung gGmbH

b)
Wiesbaden
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Kneippstraße 11, 63683 Ortenberg
(Hessen)

c)
1. Die Gesellschaft mit Sitz in Wiesbaden
verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
gemäß der §§ 51 ff der Abgabenordnung
(AO).

2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
und Durchführung von Sport- und
Kulturveranstaltungen. Durch die Sportund Kulturveranstaltungen sollen auch
benachteiligte Kinder und Jugendliche
sowie Menschen mit körperlichen
Beeinträchtigungen angesprochen und
insbesondere zur aktiven Ausübung von
Sport bewegt und gefördert werden.

3. Die Gesellschaft kann ihre
Satzungszwecke auch in Kooperationen mit
geeigneten Partnern umsetzen,
beispielsweise durch gemeinsame Projekte
und Angebote.

4. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder
durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie
ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1
Abgabenordnung (AO) auch anderen
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der
vorbezeichneten, steuerbegünstigten
Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von
Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel
an eine unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaft des privaten Rechts setzt
voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt
ist.

5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

6. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die
künftige Verwendung des Vermögens
dürfen erst nach Einwilligung des
Finanzamts ausgeführt werden.

7. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die den Zwecken der Gesellschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

8. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte zu tätigen, die den
Gesellschaftszweck fördern. Die
Gesellschaft kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen und selbständige
Zweigniederlassungen unterhalten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Walter, Kai, Ortenberg (Hessen), *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Obermayr, Gerhard, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Name und
Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach
Wiesbaden sowie 2 (Zweck der Gesellschaft) beschlossen.
a)
24.10.2025
Rothe

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.