Handelsregister · HRB 32224
Chronologischer Auszug
IceMotion Sportförderung gGmbH · Amtsgericht Wiesbaden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Obermayr International School Hochheim/Rhein-Main gGmbH b) Hochheim am Main Geschäftsanschrift: Hohenstaufenstraße 7, 65189 Wiesbaden c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Dritten Abschnitt "Steuerbegünstige Zwecke" gemäß §§ 51 ff Abgabenordnung (AO). Zweck des Unternehmens ist die Erziehung und Bildung im Geist der europäischen Integration. In die Schulen (Ersatz- und Ergänzungsschulen i.S.d. HScHG) werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die die einschlägigen schulrechtlichen Aufnahmevoraussetzungen hierfür nachweisen. Eine Sonderung und Ablehnung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern, ihrer Herkunft, ihrer Heimat, ihrer Abstammung oder Rasse, ihrer Sprache oder auf Grund einer Behinderung, ihres Glaubens sowie ihrer politischen oder religiösen Anschauungen wird nicht gefördert. Einschränkend hierzu gilt für Ergänzungsschulen oder sonstige schulische Maßnahmen, dass bei 25 % der Schülerinnen und Schüler keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern im Sinne des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG und des Hessischen Schulgesetzes vorgenommen werden darf. Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft eines Zweckbetriebs im Sinne des § 65 AO, insbesondere der Betrieb einer Schule gemäß § 171 Hessisches Schulgesetz (sog. Ersatzschule) und § 175 Hessisches Schulgesetz (sog. Ergänzungsschule) und die sozialpädagogische Betreuung nach bzw. während der Schulzeit sowie in den Schulferien. Dazu kann auch die Verpflegung in der Schule gehören. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Obermayr, Gerhard, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2020 | a) 18.12.2020 Rothe b) Fall 1 | |
| 2 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Dritten Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke" gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO). Zweck des Unternehmens ist die Erziehung und Bildung im Geist der europäischen Integration. In die Schulen (Ersatz- und Ergänzungsschulen i.S.d. HSchG) werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die die einschlägigen schulrechtlichen Aufnahmevoraussetzungen hierfür nachweisen. Eine Sonderung und Ablehnung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern, ihrer Herkunft, ihrer Heimat, ihrer Abstammung oder Nationalität, ihrer Sprache oder auf Grund einer Behinderung, ihres Glaubens sowie ihrer politischen oder religiösen Anschauungen wird nicht gefördert. Einschränkend hierzu gilt für Ergänzungsschulen und sonstige schulische Maßnahmen, dass bei 25% der Schülerinnen und Schüler keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern im Sinne des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG und des Hessischen Schulgesetzes vorgenommen werden darf. Die Gesellschaft darf ihre Satzungszwecke auch durch Hilfspersonen ( § 57 Abs. 1 Satz 2 AO) erfüllen. Sie kann gemäß § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO und § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfüllt, im Rahmen der Verfolgung der steuerbegünstigen satzungsmäßigen Zwecke tätig werden. Dazu können Gesellschaften gegründet oder Kooperationen zur unmittelbaren Zweckverwirklichung eingegangen werden. Derzeit bestehen Kooperationen zur Verwirklichung der eigenen steuerbegünstigten Vereinszwecke mit den folgenden Gesellschaften: Obermayr Kids' Bistro GmbH Kids' Bistro Rhein-Main GmbH OTS Gebäudereinigung GmbH." Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft eines Zweckbetriebs im Sinne des § 65 AO, insbesondere der Betrieb einer Schule gemäß§ 171 Hessisches Schulgesetz (sog. Ersatzschule) und § 175 Hessisches Schulgesetz (sog. Ergänzungsschule) und die sozialpädagogische Betreuung nach bzw. während der Schulzeit sowie in den Schulferien. Dazu kann auch die Verpflegung in der Schule gehören. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck des Unternehmens), 3 (Gegenstand des Unternehmens), 12 (Mittelverwendung) sowie 17 (Teilunwirksamkeit) beschlossen. | a) 01.12.2023 Beer b) Fall 2 | |||
| 3 | a) IceMotion Sportförderung gGmbH b) Wiesbaden Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kneippstraße 11, 63683 Ortenberg (Hessen) c) 1. Die Gesellschaft mit Sitz in Wiesbaden verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ gemäß der §§ 51 ff der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Durchführung von Sport- und Kulturveranstaltungen. Durch die Sportund Kulturveranstaltungen sollen auch benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen angesprochen und insbesondere zur aktiven Ausübung von Sport bewegt und gefördert werden. 3. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen, beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote. 4. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 6. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die den Gesellschaftszweck fördern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und selbständige Zweigniederlassungen unterhalten. | b) Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Kai, Ortenberg (Hessen), *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Obermayr, Gerhard, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Name und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Wiesbaden sowie 2 (Zweck der Gesellschaft) beschlossen. | a) 24.10.2025 Rothe b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.