Der Erwerb und die Veräußerung von unbebautem und bebautem Grundbesitz, die Errichtung von Gebäuden, deren Vermietung und Verwaltung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers jedoch auch beliebig abweichend hiervon regeln. Insbesondere kann sie, auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Umgekehrt kann sie auch hiervon abweichende individuelle Vertretungsbefugnisse anordnen, z. B., dass ein Geschäftsführer nur mit mehr als einem anderen Geschäftsführer vertretungsberechtigt ist oder er nur mit bestimmten anderen Geschäftsführern oder Prokuristen vertretungsberechtigt ist. Einem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Vladimir Vaisman
Düsseldorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Andreas Berg
Düsseldorf
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Vladimir Vaisman mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer(in)
Vladislav Berg
Düsseldorf
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Vladimir Vaisman mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 2 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
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