Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird beschränkt. Folgende Rechtshandlungen und Geschäfte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Geschäfte mit einem Wert von über 10.000,-- DM, b) Beteiligung an Unternehmungen, c) Eingehen von Dauer- und Wechselverbindlichkeiten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Michael Reisener
Berlin
274
Jürgen Sieting
Berlin
274
Rolf Darge
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 1991-04-08
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