ibs Ingenieurgesellschaft für Projektsteuerung und Bauüberwachung mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Kirchhain
Geschäftsanschrift
An der Rosenhecke 10, 35274 Kirchhain-Niederwald
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 7068
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
28.07.2023
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Projektsteuerung, Bauüberwachung und Bauleitung von Bauvorhaben, Beratung auf dem Gebiet der Projektsteuerung und des Projektmanagement, technische Beratung im Baubereich und damit zusammenhängende Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thilo Schumacher
Kirchhain
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2008 Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 84599) nach Marburg beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung/Liquidation) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Kirchhain beschlossen.
Freitext
Fall 1
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.