Handelsregister · HRB 8267

Registerinformationen

ibob Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ibob Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Ober-Mörlen
Geschäftsanschrift
Dieselstraße 20, 61239 Ober-Mörlen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8267
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
18.12.2018
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der ibob GmbH & Co. KG (AG Friedberg - HRA 4647) mit Sitz in Ober-Mörlen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Olaf Ernst Bauch

Usingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Carmen Anja Heitner

Ober-Mörlen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2015
  • Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.