Handelsregister · HRB 728761

Chronologischer Auszug

ibFrank GmbH · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ibFrank GmbH

b)
Westerheim
Geschäftsanschrift:
Im Runs 19, 72589 Westerheim

c)
Die schlüsselfertige Erstellung von
Wohnhäusern als Bauträger. Die
Gesellschaft ist Lizenzpartner der Firma
Town & Country. Durch Zahlung einer
Lizenzgebühr hat die Gesellschaft das
Recht erhalten, die von der Firma Town &
Country geplanten Häuser zu bauen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Frank, Hans-Peter, Westerheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2012.
a)
15.01.2013
Wesa
2c)
Gegenstand geändert; nun:
Gegenstand des Unternehmens als
Lizenzpartner ist die schlüsselfertige
Erstellung von Wohnhäusern als Bauträger.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2
(Unternehmensgegenstand) beschlossen.
a)
30.07.2015
Bodenstein
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 13.11.2024 (2 IN
426/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
15.11.2024
Maier

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.