Handelsregister · HRB 728761
Chronologischer Auszug
ibFrank GmbH · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) ibFrank GmbH b) Westerheim Geschäftsanschrift: Im Runs 19, 72589 Westerheim c) Die schlüsselfertige Erstellung von Wohnhäusern als Bauträger. Die Gesellschaft ist Lizenzpartner der Firma Town & Country. Durch Zahlung einer Lizenzgebühr hat die Gesellschaft das Recht erhalten, die von der Firma Town & Country geplanten Häuser zu bauen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Frank, Hans-Peter, Westerheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2012. | a) 15.01.2013 Wesa | |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens als Lizenzpartner ist die schlüsselfertige Erstellung von Wohnhäusern als Bauträger. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. | a) 30.07.2015 Bodenstein | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 13.11.2024 (2 IN 426/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 15.11.2024 Maier |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.