Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Soweit ein Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, bleibt diese Befreiung auch dann bestehen, wenn der Geschäftsführer Inhaber aller Geschäftsanteile wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ilir Iberdemaj
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 6. Januar 2014
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