Handelsregister · HRB 218386
Chronologischer Auszug
IBB Capital GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) IBB Capital GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Bundesallee 210, 10719 Berlin c) Die Finanzierung junger Unternehmen mit einem innovativen Geschäftsmodell (Start-ups) sowie kleiner mittelständischer Unternehmen in Berlin durch mezzanine Finanzierungsinstrumente. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Dr. Reiß, Wilhelm, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | 1. Seifert, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 18.06.2020 | a) 22.06.2020 Mallison |
| 2 | Nicht mehr Prokurist: 1. Seifert, Uwe 2. Palm, Florian, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) 19.10.2020 Wolff | ||||
| 3 | c) Finanzierung junger Unternehmen mit einem innovativen Geschäftsmodell (Start-ups) sowie kleiner mittelständischer Unternehmen in Berlin durch Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente. Die Gesellschaft darf keine Aktivitäten ausüben, die einer finanzaufsichtsrechtlichen oder sonstigen behördlichen Erlaubnis bedürfen. | b) Geschäftsführer: 2. Sonnenberg, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer Herrn Dr. Wilhelm Reiß oder Prokuristen Herrn Martin Dastig zu vertreten | 3. Dastig, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis Palm, Florian Prokura gemeinsam mit dem Geschäftsführer Herrn Dr. Wilhelm Reiß oder dem Prokuristen Herrn Martin Dastig | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 6 (Vertretung). | a) 14.10.2021 Bialek | |
| 4 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile), 5 (Geschäftsführung), 10 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 11 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates), 17 (Jahresabschluss und Lagebericht, Veröffentlichung der Bezüge). | a) 22.12.2021 Treibert | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Reiß, Wilhelm Geschäftsführer: 3. Harr, Torsten, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis, wie folgt: Geschäftsführer: Sonnenberg, Stefan mit der Befugnis die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer Herrn Torsten Harr oder Prokuristen Herrn Martin Dastig zu vertreten | Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis, wie folgt: Palm, Florian Prokura gemeinsam mit dem Geschäftsführer Herrn Torsten Harr oder dem Prokuristen Herrn Martin Dastig | a) 14.07.2022 Steppat | |||
| 6 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Organe der Gesellschaft), § 5 (Geschäftsführung), § 7 (Zustimmungsbedürftige sowie nicht erlaubte Geschäfte), § 9 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 10 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 12 (Auslagenersatz und Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) und § 13 (D&O-Versicherung). Eingefügt sind § 14 (Beteiligungsausschuss) und § 15 (Aufgaben des Beteiligungsausschusses); die Nummerierung der bisherigen §§ 14 bis 21 wurde deswegen geändert in §§ 16 bis 23. Weiter geändert sind § 16 (bisher § 14; Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), § 17 (bisher § 15; Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 18 (bisher § 16; Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) und § 20 (bisher § 18; Umsetzung von Landesrecht). | a) 14.12.2022 Treibert | ||||
| 7 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand), § 5 (Geschäftsführung), § 7 (Zustimmungsbedürftige sowie nicht erlaubte Geschäfte), § 9 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 10 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 11 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 13 (D&O-Versicherung), § 14 (Beteiligungsausschuss), § 15 (Aufgaben des Beteiligungsausschusses), § 16 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), § 20 (Umsetzung von Landesrecht). | a) 06.12.2023 Dr. Kuhlmann | ||||
| 8 | c) Die Eintragung zur laufenden Nummer 7 wird anmeldungsgemäß wie folgt von Amts wegen ergänzt: Finanzierung junger Unternehmen mit einem innovativen Geschäftsmodell (Start-ups) sowie kleiner mittelständischer Unternehmen in Berlin durch Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente. Die Gesellschaft kann Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Fördermaßnahmen im Sinne von § 4 Abs. 2 Investitionsbankgesetz übernehmen. Die Gesellschaft darf keine Aktivitäten ausüben, die einer finanzaufsichtsrechtlichen oder sonstigen behördlichen Erlaubnis bedürfen. | a) 06.12.2023 Dr. Kuhlmann | ||||
| 9 | Nicht mehr Prokurist: 3. Dastig, Martin | a) 22.04.2025 Gerlach | ||||
| 10 | c) (1) Finanzierung junger Unternehmen mit einem innovativen Geschäftsmodell (Start-ups) sowie kleiner mittelständischer Unternehmen in Berlin durch Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente. Die Gesellschaft kann Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Fördermaßnahmen im Sinne von § 4 Abs. 2 Investitionsbankgesetz übernehmen. (2) Die Gesellschaft darf (künftig) ausschließlich interessenwahrende Nachfinanzierungen inq bestehende Beteiligungen im Sinne des Absatzes 1 vornehmen. Eingehung neuer Beteiligungen oder Erwerb zusätzlicher Gesellschaftsanteile außerhalb bestehender Engagements (Neugeschäft) sind ausgeschlossen. Sofern sich der Beteiligungsanteil der Gesellschaft an einem Beteiligungsunternehmen im Verlauf durch Anwachsung, Nachfinanzierungen oder sonstigen Maßnahmen auf über 25 Prozent des Stammkapitals erhöhen sollte, ist die Gesellschafterversammlung, die Senatsverwaltung für Finanzen und der Rechnungshof von Berlin hierüber zu informieren. Die Geschäftsführung hat darauf hinzuwirken, dass der prozentuale Beteiligungsanteil jedenfalls unter 50 Prozent des jeweiligen Stammkapitals gehalten wird. Maßnahmen, die zu einer Überschreitung der Zielgröße gemäß Satz 4 führen können, bedürfen zusätzlich vorheriger Zustimmung des Verwaltungsrats der IBB Unternehmensverwaltung. (3) Übernahme von Bürgschaften und Garantien ist nicht zulässig. Ausgenommen sind Gewährleistungen im Rahmen von Veräußerungen von Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft. (4) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum und grundstücksgleichen Rechten sind nicht zulässig. Veräußerung organisatorischer Unternehmensteile der Gesellschaft ist ebenfalls nicht zulässig. (5) Keine Bankgeschäfte und keine Aktivitäten, die finanzaufsichtsrechtlicher oder behördlicher Erlaubnis bedürfen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2025 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst mit Änderung des Gegenstandes. | a) 08.01.2026 Dr. Kuhlmann | |||
| 11 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: (1) Finanzierung junger Unternehmen mit einem innovativen Geschäftsmodell (Start-ups) sowie kleiner mittelständischer Unternehmen in Berlin durch Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente. Die Gesellschaft kann Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Fördermaßnahmen im Sinne von § 4 Abs. 2 Investitionsbankgesetz übernehmen. (2) Die Gesellschaft darf (künftig) ausschließlich interessenwahrende Nachfinanzierungen in bestehende Beteiligungen im Sinne des Absatzes 1 vornehmen. Eingehung neuer Beteiligungen oder Erwerb zusätzlicher Gesellschaftsanteile außerhalb bestehender Engagements (Neugeschäft) sind ausgeschlossen. Sofern sich der Beteiligungsanteil der Gesellschaft an einem Beteiligungsunternehmen im Verlauf durch Anwachsung, Nachfinanzierungen oder sonstigen Maßnahmen auf über 25 Prozent des Stammkapitals erhöhen sollte, ist die Gesellschafterversammlung, die Senatsverwaltung für Finanzen und der Rechnungshof von Berlin hierüber zu informieren. Die Geschäftsführung hat darauf hinzuwirken, dass der prozentuale Beteiligungsanteil jedenfalls unter 50 Prozent des jeweiligen Stammkapitals gehalten wird. Maßnahmen, die zu einer Überschreitung der Zielgröße gemäß Satz 4 führen können, bedürfen zusätzlich vorheriger Zustimmung des Verwaltungsrats der IBB Unternehmensverwaltung. (3) Übernahme von Bürgschaften und Garantien ist nicht zulässig. Ausgenommen sind Gewährleistungen im Rahmen von Veräußerungen von Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft. (4) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum und grundstücksgleichen Rechten sind nicht zulässig. Veräußerung organisatorischer Unternehmensteile der Gesellschaft ist ebenfalls nicht zulässig. (5) Keine Bankgeschäfte und keine Aktivitäten, die finanzaufsichtsrechtlicher oder behördlicher Erlaubnis bedürfen. | a) 14.01.2026 Dr. Kuhlmann | ||||
| 12 | b) Änderung zu Nr. 2: nunmehr Geschäftsführer: Sonnenberg, Stefan mit der Befugnis die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer Herrn Torsten Harr zu vertreten | Änderung zu Nr. 2: nunmehr Palm, Florian Prokura gemeinsam mit dem Geschäftsführer Herrn Torsten Harr | a) 01.07.2026 Nuck |
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