Handelsregister · HRB 12000

Registerinformationen

IAM Industriegesellschaft für Antriebstechnik und Magnettechnik GmbH · Amtsgericht Mainz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
IAM Industriegesellschaft für Antriebstechnik und Magnettechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Worms
Geschäftsanschrift
Küferstraße 9, 67551 Worms

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 12000
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
13.08.2025
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die industriemäßige Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Magnetischen Antriebselementen sowie die Weiterentwicklung der Magnettechnik allgemein.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Hartmut Hames

Worms

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jürgen Lindner

Worms

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Thomas Hames

Mainz

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2000

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.02.2000 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Worms HRB 2000 getreten. Freigegeben am 19.01.2006.
  • Fall 3
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.