Handelsregister · HRB 6207

Registerinformationen

iabs GmbH · Amtsgericht Bamberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
iabs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bamberg
Geschäftsanschrift
Walnußweg 43, 96050 Bamberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6207
Gericht
Amtsgericht Bamberg
Letzte Eintragung
22.09.2021
Abrufstand
01.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Lieferung und die Montage von Innenausbau- und Doppelbodensystemen sowie die Ausführung von Sonderkonstruktionen sowie der Handel mit Waren aller Art, soweit dafür eine gesonderte Genehmigung nicht erforderlich ist.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Laura Cuno

Bamberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Dirk Cuno

Bamberg

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2008.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2010 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2011 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2013 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2013 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2014 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2017 hat die Änderung des § 1 Nr. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 10.09.2021 (Az. 2 IN 155/21) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.