die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m.§ 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassurg am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Anne-Katrin Schloßmacher
Wesel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.07./06.12.1993, zuletzt geändert am 13.11.2002.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1(Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen und entsprechend neu gefasst, ferner wurde § 4 (Geschäftsjahr und Aufnahme der Tätigkeit), § 6 (Halten und Übertragen von Geschäftsanteilen), § 7 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 a (Geschäftsführung), § 7 b(Vertretung), § 8 (Prokura und Handlungsvollmacht), § 9 (Gesellschafterversammlung), § 10 (Beschlussfassung), § 12 (Verschwiegenheit), § 13 (Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Auflösung), § 16 (Schlussbestimmung) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Wesel: 11.01.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 1356 des Amtsgerichts Wesel getreten.
SB Bl. 49
Sdb.Bl. 68-83
SB Bl. 84 - 102
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.